Mit Spannung dürften wohl die meisten Besitzer von Einraumkneipen und Diskotheken nach Karlsruhe blicken: Heute will das Bundesverfassungsgericht...

Berlin. Mit Spannung dürften wohl die meisten Besitzer von Einraumkneipen und Diskotheken nach Karlsruhe blicken: Heute will das Bundesverfassungsgericht über drei musterhaft ausgewählte Klagen von Gastronomen in Berlin und Baden-Württemberg entscheiden, die sich gegen das Rauchverbot zur Wehr gesetzt hatten.

Zu den Klägern gehören Ulrich Neu, Wirt des "Pfauen" in Tübingen, außerdem Sylvia Thimm, Betreiberin der 36 Quadratmeter großen Musikkneipe "Doors", sowie der Betreiber der Heilbronner Großdisco "Musikpark". Sie klagen, weil nach eigenen Angaben ihre Umsätze nach dem Rauchverbot drastisch zurückgegangen sind oder weil sie großzügigere Regelungen anstreben.

Insgesamt wird das seit Anfang Juli bundesweit geltende Rauchverbot in der Gastronomie trotz Kritik überwiegend befolgt, wie eine Umfrage der Deutschen Presseagentur dpa ergab. Obwohl viele Wirte über Umsatzverluste klagen, wurden Verstöße gegen das Verbot kaum bekannt und noch seltener geahndet. Einige Beispiele:

In Hamburg ist nach Angaben der Gesundheitsbehörde die Zahl der Beschwerden von Nichtrauchern zurückgegangen. Dies liege aber wohl auch daran, dass die Menschen bei dem Sommerwetter lieber draußen sitzen. In Baden-Württemberg verzeichneten die rund 4500 kleinen Bars und Kneipen Umsatzrückgänge zwischen 20 und 25 Prozent. "Das sind existenzbedrohende Probleme", sagte Dehoga-Sprecher Daniel Ohl. Der Raucher-Anteil in den Pilsstuben, kleinen Bars und Eckkneipen habe vor Inkrafttreten des Rauchverbots bei 80 bis 90 Prozent gelegen.

In Schleswig-Holstein war das Rauchverbot für Ein-Raum-Kneipen nach Angaben eines Dehoga-Sprechers "verheerend bis vernichtend". Es habe Umsatzeinbußen von 25 Prozent und mehr gegeben. In Nordrhein-Westfalen sieht der Dehoga-Verband keinen Grund zur Aufregung: Viele Ein-Raum- Kneipen hätten sich als Raucherklub gerettet: Landesweit gebe es davon inzwischen etwa 2000. In Berlin wird das Rauchverbot nach Einschätzung von Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linke) breit akzeptiert. Einige Gastwirte wollen mit einem Volksbegehren erreichen, dass Gaststätten generell vom Rauchverbot ausgenommen werden. In Bayern hat die um die Mehrheit bangende CSU-Landeregierung das Rauchverbot durchlöchert: Für das Jahr der Landtagswahl gilt eine Ausnahmeregelung für Bier- und Festzelte, sodass auf dem kommenden Oktoberfest noch gequalmt werden darf.

In Niedersachsen wurden schon etliche Bußgelder verhängt - meist nach Beschwerden von Gaststättenbesuchern. Allein in Hannover gab es nach Angaben der Stadt 104 Verfahren. In Hessen hat der Nichtraucherschutz nach offiziellen Angaben "breite Zustimmung" gefunden. Gleichwohl plädiert Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU) bei kleinen Kneipen für Lockerungen, die sie bundesweit einheitlich geregelt sehen will.

In Mecklenburg-Vorpommern gingen die Behörden bislang großzügig mit der Kontrolle des Rauchverbots um. Erst vom 1. August an drohen Bußgelder. Man wolle keine Feriengäste vergraulen, hieß es.