Berlin. Ab September wird die Energiepauschale ausgezahlt. Doch vielen Deutschen könnten die 300 Euro wieder abgezogen werden – als Pfändung.

  • Als Entlastung erhalten Millionen Deutsche im September 300 Euro extra
  • Gerade Menschen mit Schulden fragen sich nun: Ist die Energiepauschale pfändbar?
  • Wir erklären, wie die Gesetzeslage ist

Die Energiepreispauschale (EPP) wird im September auf dem Konto vieler einkommensteuerpflichtiger Erwerbstätiger landen. In der aktuellen Energiekrise soll die Einmalzahlung von 300 Euro die Bürgerinnen und Bürger entlasten.

Doch bis zu sieben Millionen Deutsche könnten leer ausgehen, befürchtet die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. "Leider wurde versäumt, die Unpfändbarkeit der Leistung klar im Gesetz zu regeln", kritisiert die Geschäftsführerin des Vereins, Ines Moers, in einer Stellungnahme. Lesen Sie auch: Energiesparen – Was ab 1. September verboten und geboten ist

Der Gruppe der ver- und überschuldeten Menschen könnte demnach das Geld gleich wieder abgezogen werden, um die Schulden zu tilgen. Moers erklärt: "Sobald es eine Lohn- oder Kontopfändung gibt oder jemand in der Insolvenz ist, ist es mit viel Aufwand verbunden, die Pauschale ausgezahlt zu bekommen."

Energiepauschale: So gehen Sie bei einer Kontopfändung vor

So muss bei einer Kontopfändung beim Vollstreckungs- oder Insolvenzgericht ein Antrag auf Freigabe des Betrags gestellt werden. Einen Musterbrief dazu finden Sie hier.

Es ist jedoch unklar, inwiefern die Gerichte die Einmalzahlung dann tatsächlich freigeben werden. Hilfe finden Betroffene in diesen Fällen bei einer Schuldnerberatungsstelle.

So kommt jeder an die 300 Euro Energiepauschale

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    Lohnpfändung: Was passiert mit der Energiepauschale?

    Auf seiner Webseite stellt das Bundesfinanzministerium klar, dass die Energiepauschale nicht als Arbeitslohn pfändbar ist. Doch der Schuldnerberatung zufolge lässt sich noch nicht sagen, ob diese Klarstellung ausreicht oder vielmehr eine bisher fehlende Regelung im Gesetz notwendig ist.

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    In Einzelfällen könne sich demnach auch eine ältere Pfändung negativ auswirken. Auch hier kann ein Antrag beim Gericht eingereicht werden.

    Energiepauschale: Vorsicht bei diesen Schulden

    Bei einem Sonderfall sieht die Schuldnerberatung jedoch keine Möglichkeit, um das Geld vor der Pfändung zu schützen: Schulden beim Energieversorger dürfen abgezogen werden. Dabei sollte die Pauschale eigentlich vor eben diesen hohen Belastungen durch die Energiekosten schützen. Mehr zum Thema: Armutsrisiko Gasumlage: Wer besonders stark betroffen ist (fmg)

    Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.