Berlin . Bis Ende des Jahres sollen Hartz-IV-Empfängerinnen und -empfänger bei Pflichtverletzungen nicht mehr mit Sanktionen bestraft werden.

Hartz-IV-Empfängerinnen und -empfängern sollen bis Ende des Jahres bei Pflichtverletzungen keine Sanktionen mehr drohen. Am Mittwoch billigte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sozialgesetzbuchs laut dem die Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende bis zum 31. Dezember 2022 ausgesetzt werden. Das teilte das Bundesarbeitsministerium mit.

Bisher mussten Personen, die Arbeitslosengeld II empfangen, mit Sanktionen oder Leistungskürzungen rechnen, wenn sie bestimmte Pflichten nicht erfüllten – etwa wenn bestimmte Nachweise nicht vorgelegt wurden.

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Ampel-Koalition will Bürgergeld einführen

Bei der Aussetzung der Sanktionen handelt es sich den Angaben zufolge um eine Übergangslösung bis zur Einführung des im Koalitionsvertrag geregelten Bürgergelds. Mit dem Bürgergeld sollen auch die Mitwirkungspflichten für Arbeitssuchende neu geregelt werden. Für die Zwischenzeit wurde von der Ampel-Koalition ein "Sanktionsmoratorium" vereinbart, das nun umgesetzt wird.

Durch die Aussetzung könnten bis Ende des Jahres "keine Sanktionen bei Pflichtverletzungen verhängt werden", erläuterte das Ministerium. Mit einer Ausnahme: Wer ohne wichtigen Grund nicht zu vereinbarten Terminen im Jobcenter erscheine, müsse nach wie vor "mit leistungsrechtlichen Konsequenzen rechnen". Im Zuge der Corona-Pandemie waren die Sanktionsregelungen zeitweise komplett ausgesetzt worden.

Sanktionsmoratorium soll bis 1. Juli in Kraft treten

Wann genau die Aussetzung in Kraft tritt, ist allerdings noch unklar. Der Gesetzentwurf soll aber als "besonders eilbedürftig" behandelt werden, heißt es in der Ankündigung des Ministeriums. Angestrebt wird demnach ein Inkrafttreten bis zum 1. Juli.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019. Die Richter in Karlsruhe hatten damals entschieden, dass nicht alle Sanktionsregelungen in der Grundsicherung verhältnismäßig seien und es bis zu einer gesetzlichen Neuregelung einer Übergangslösung bedürfe. Diese gesetzliche Neuregelung ist das von den Koalitionsparteien angestrebte Bürgergeld.

Dieser Text ist zuerst auf www.waz.de erschienen

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Hartz IV – Infos und Fakten zum Arbeitslosengeld II

  • Bedeutung: Hartz IV ist die finanzielle Unterstützung für "arbeitsfähige Arbeitssuchende" in Deutschland.
  • Einführung: Hartz IV wurde 2005 unter der grün-roten Bundesregierung von Gerhard Schröder eingeführt.
  • Empfängerinnen und Empfänger: Rund 3,6 Millionen Menschen haben laut der Bundesagentur für Arbeit im Dezember 2021 Hartz IV erhalten.
  • Sanktionen: Wenn Hartz-IV-Empfänger ihren Pflichten nicht nachkommen, können Leistungen gekürzt werden.
  • Träger: Für die Auszahlung von Hartz IV sind die Jobcenter zuständig.
  • Kritik: Kritikerinnen und Kritiker bemängeln vor allem, dass Hartz IV nicht für einen angemessenen Lebensstandard reiche – viele Empfängerinnen und Empfänger sind von Armut bedroht.

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(csr/dpa)