Paris. Im Prozess gegen Ex-Staatschef Sarkozy wegen überhöhter Wahlkampfkosten will die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von einem Jahr.

Im Gerichtsprozess gegen den ehemaligen französischen Staatschef Nicolas Sarkozy setzt sich die Staatsanwaltschaft für eine Haftstrafe von einem Jahr ein - 6 Monate davon auf Bewärhung. Außerdem soll der 66-Jährige eine Geldstrafe von 3750 Euro zahlen.

Im Prozess um mutmaßlich überhöhte Wahlkampfkosten wies der Ex-Präsident am Dienstag alle Vorwürfe zurück. Im Wahlkampf 2012 habe man nicht über die Stränge geschlagen, sagte der 66-Jährige vor Gericht in Paris. Sarkozy wird vorgeworfen, die letztlich gescheiterte Kampagne für seine Wiederwahl illegal finanziert zu haben.

Sarkozy vor Gericht - Wahlkampfausgaben sollen vertuscht worden sein

Am Dienstag war in dem seit knapp vier Wochen laufenden Verfahren erstmals persönlich anwesend. 13 weitere Angeklagte müssen sich wegen Betrugs oder Beihilfe verantworten.

In Frankreich sind die Ausgaben für einen Wahlkampf gedeckelt, um mehr Chancengleichheit zwischen Kandidaten zu schaffen. Die erlaubte Obergrenze betrug damals 22,5 Millionen Euro. Tatsächlich sollen von Sarkozys Team mindestens 42,8 Millionen ausgegeben worden sein.

Ex-Präsident schon wegen Bestechung verurteilt

Um die Mehrausgaben zu vertuschen, sollen Ausgaben durch ein System fiktiver Rechnungen von seiner damaligen Partei UMP, inzwischen in Republikaner umbenannt, getarnt worden sein.

Der Konservative saß von 2007 bis 2012 im Élyséepalast. Die Justiz ermittelt zudem wegen angeblicher Zahlungen Libyens im Wahlkampf 2007. In einer anderen Affäre wurde Sarkozy im März wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme zu drei Jahren Haft verurteilt, davon zwei auf Bewährung. Er hat angekündigt, Berufung einzulegen. (dpa/les)