Berlin. Die Rundfunkgebühren sollen zum 1. Januar 2021 wieder steigen. Im Bereich des MDR droht allerdings eine Ablehnung der Landesparlamente.

Der Rundfunkbeitrag soll erneut erhöht werden. Die Ministerpräsidenten haben den Staatsvertrag für die Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro nach dpa-Informationen unterschrieben. Damit machten sie am Mittwoch bei ihrer Sitzung in Berlin den Weg frei für die noch nötigen Abstimmungen in allen Länderparlamenten zu einer Erhöhung.

„Wir haben im Umlaufverfahren bereits fast alle Unterschriften der Ministerpräsidenten, am Mittwoch folgen die letzten“, sagte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) der „Augsburger Allgemeinen“ im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch in Berlin.

Rundfunkgebühren: Anstalten könnten notfalls klagen

Mit der Zustimmung der Ministerpräsidenten ist die zum 1. Januar geplante Erhöhung allerdings noch nicht in Kraft, weil vorher alle 16 Landesparlamente den entsprechenden Staatsvertrag ratifizieren müssen.„Wir nehmen wahr, dass es im Bereich des MDR noch einen erhöhten Diskussionsbedarf gibt“, sagte Raab. Vor allem in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen ist die Zustimmung unsicher.

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Dennoch zeigte sich Raab „vorsichtig optimistisch, dass wir zum 1. Januar 2021 eine Beitragserhöhung bekommen werden“. Falls eines oder mehrere Landesparlamente dagegen stimmen, erwarte sie eine Klage der Rundfunkanstalten. „Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass die Anstalten klagen werden – und dass diese Klage auch gute Erfolgsaussichten haben wird“, sagte Raab. (mbr/afp)