Berlin . Rund 2000 Kinder mit nicht eindeutigen Geschlechtsorganen werden pro Jahr operiert. Ist das eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte?

Wird es ein Junge oder ein Mädchen? Für Eltern gehört die Frage zu den spannendsten vor der Geburt. Doch manchmal kann sie selbst dann nicht beantwortet werden, wenn das Baby auf der Welt ist. Denn bei manchen Kindern ist das Geschlecht nicht eindeutig feststellbar.

Im Dezember entschied

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Damit trugen die Abgeordneten rund 80.000 Menschen in Deutschland Rechnung, die intersexuell sind.

Intersexuelle sind nicht eindeutig weiblich oder männlich. Geschlechtschromosomen, Geschlechtsorgane oder das Verhältnis der Geschlechtschromosomen weichen von der Norm ab.

Einige Eltern lassen Kind sehr früh operieren

Für viele Eltern ist es schwer, sich damit abzufinden, dass ihr Kind kein eindeutiges männliches oder weibliches Geschlechtsorgan hat. Einige entschließen sich daher, ihr Kind kurz n ach der Geburt operieren zu lassen – um ihnen beispielsweise Genitalplastiken einzusetzen oder vorhandene Merkmale umzuformen und somit „eindeutig“ zu machen.

Durchschnittlich wurden zwischen 2005 und 2016 1871 geschlechtsangleichende Operationen in Deutschland durchgeführt. Eine jüngst veröffentlichte Nachfolgestudie maß im Jahr 2016 sogar 2079 Eingriffe.

Und das, obwohl Operationen an intergeschlechtlichen Kindern nach verschiedenen medizinischen Leitlinien nur noch die Ausnahme darstellen sollten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Rund 2000 Operationen werden in Deutschland jährlich an Kindern mit nicht eindeutigen Geschlechtsmerkmalen durchgeführt
  • Oft folgen nach den Eingriffen Folgebehandlungen, die teils traumatisierend wirken können
  • Kritiker sehen eine Verletzung der Persönlichkeits- und Menschenrechte der Kinder
  • Laut Koalitionsvertrag sollen die Operationen verboten werden
  • Bisher liegt aber noch kein Gesetzesentwurf vor
  • Die FDP und der Schwulen- und Lesbenverband kritisieren dafür die Bundesregierung

FDP fordert Verbot der Operationen

Die Praxis sorgt für Kritik – bei Psychologen und Soziologen, aber auch bei Politikern. „Geschlechtsangleichende Operationen an Kindern ohne medizinische Notwendigkeit müssen endlich wirksam verboten werden“, fordert Jens Brandenburg, FDP-Sprecher für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle (LSBTI), unserer Redaktion.

Jens Brandenburg (FDP) fordert von der Bundesregierung ein schnelles Verbot der geschlechtsangleichenden Maßnahmen.
Jens Brandenburg (FDP) fordert von der Bundesregierung ein schnelles Verbot der geschlechtsangleichenden Maßnahmen. © Tobias Koch | Tobias Koch

Die FDP sieht in den medizinischen Operationen einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Kinder. Diese sollen sich später selbst entscheiden können, welches Geschlecht sie haben möchten und ob sie sich dafür einer Operation unterziehen wollen.

Wann kommt das im Koalitionsvertrag vereinbarte Verbot?

Ähnlich sieht das eigentlich auch die große Koalition aus CDU/CSU und SPD. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir werden gesetzlich klarstellen, dass geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind“.

Mit Ausnahme einer Fachtagung im vergangenen Oktober ist es zu dem Thema aber ruhig im Haus von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) geworden.

Auf eine Kleine Anfrage der FDP, die unserer Redaktion vorliegt, heißt es nur: „Fragen zu inhaltlichen Planungen für den Gesetzentwurf können derzeit noch nicht beantwortet werden, weil der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen ist.“ Entsprechend gebe es auch noch keinen Gesetzesentwurf.

Die biologischen Merkmale von Intersexualität

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    Betroffene von Operationen kämpfen oft jahrelang mit den Folgen

    Das halten nicht nur die Politiker der FDP für unbefriedigend. Immerhin werden pro Tag rund fünf Kinder mit nicht eindeutig zuzuordnendem Geschlecht operiert – und jede Operation kann langwierige Folgen haben.

    Hormonbehandlungen können laut medizinischer Studien beispielsweise krank und fettleibig machen, die künstliche Formung von Geschlechtsorganen kann traumatisierend wirken.

    Um etwa weibliche Geschlechtsorgane dauerhaft zu formen, werden den Kleinkindern zum Teil Gegenstände eingeführt. Die Folgen können laut Forschern ähnliche traumatische Erfahrungen hervorrufen wie sexueller Missbrauch.

    Ärzte setzen Eltern teils unter Druck

    Entsprechend wünschen sich viele Wissenschaftler eine schnelle Lösung. Soziologin und Gender-Forscherin Katja Sabisch forderte gegenüber unserer Redaktion, dass auch ein Umdenken bei Ärzten stattfinden müsse.

    Oft würden Ärzte Eltern unter Druck setzen, ohne medizinisch zu argumentieren, sagte Sabisch. „Sie haben häufig Stereotype im Kopf, die sich aus ihren individuellen Alltagswahrnehmungen zusammensetzen“, meint die Forscherin.

    Gender-Forscherin und Soziologin Katja Sabisch kritisiert, dass Ärzte Eltern teils unter Druck setzen würden.
    Gender-Forscherin und Soziologin Katja Sabisch kritisiert, dass Ärzte Eltern teils unter Druck setzen würden. © Funke Foto Services | Svenja Hanusch

    So würden Ärzte Eltern vor Diskriminierungen warnen. Dabei hätten Interviews mit Eltern von intergeschlechtlichen Kindern gezeigt, dass das Umfeld „tolerant und unaufgeregt“ auf die Kinder reagiere. Auch seien manche Eingriffe nicht abgesprochen, kritisiert Sabisch: „Manche Operationen finden statt, ohne dass Eltern dafür ihre Einwilligung erteilen.“

    Ethikrat lehnt generelles Verbot ab

    Der Deutsche Ethikrat, der als Sachverständigenrat unter anderem in medizinischen Fragen fungiert, lehnt ein wie von der FDP gefordertes generelles Verbot von geschlechtsangleichenden Operationen ab.

    2012 veröffentlichte der Ethikrat eine über 200-seitige Stellungnahme, in der der Sachverständigenrat dafür plädierte, irreversible Maßnahmen grundsätzlich ins Alter der Einwilligungsfähigkeit zu verschieben und Eingriffe ausschließlich in spezialisierten Zentren durchzuführen.

    Man habe sich nicht für ein pauschales Verbot aller Eingriffe im frühen Kindesalter ausgesprochen, „weil mit dem Begriff Intersexualität eine Reihe von sehr unterschiedlichen Konstellationen bezeichnet werden, die jeweils eigens bedacht werden müssen, und weil das Kindeswohl immer zugleich berücksichtigt werden muss“, sagte Ethikrat-Mitglied Claudia Wiesemann unserer Redaktion.

    Lesben- und Schwulenverband kritisiert Bundesregierung

    FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr wirft der Bundesregierung vor, nur „Lippenbekenntnisse“ abzugeben.
    FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr wirft der Bundesregierung vor, nur „Lippenbekenntnisse“ abzugeben. © ©Katrin Helling-Plahr MdB | ©Katrin Helling-Plahr MdB

    Dass die Regierung nicht auf eine schnelle Lösung drängt, verärgert auch FDP-Gesundheitspolitikerin Katrin Helling-Plahr: „Ganz offensichtlich ist die Große Koalition über ihr bloßes Lippenbekenntnis, den Schutz intergeschlechtlicher Kinder vor nicht notwendigen geschlechtsangleichenden Eingriffen verbessern zu wollen, nicht hinausgekommen“, sagte sie unserer Redaktion.

    Beim Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) herrscht Unverständnis darüber, dass das Gesetz nicht schon im Dezember zusammen mit der Einführung des dritten Geschlechts im Geburtenregister verabschiedet wurde. „Auf was wartet die Bundesregierung?“, fragt LSVD-Bundesvorstandsmitglied Gabriela Lünsmann.

    Auch die deutsche Vertretung der Internationalen Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen (OII), kann nicht nachvollziehen, dass es noch kein Verbot gibt.

    Dan Christian Ghattas vom OII-Vorstand sagte unserer Redaktion: „Jeder Mensch hat das Recht am eigenen Körper und das Recht auf Schutz vor medizinischen Eingriffen, die nicht zur Lebenserhaltung oder zur akuten Gesunderhaltung notwendig sind.“ Er könne nicht nachvollziehen, dass „wir im Jahr 2019 erleben müssen, dass dies offenbar weiterhin nicht für intergeschlechtliche Kinder gilt.“

    Justizministerium sieht noch grundsätzliche Fragen unbeantwortet

    Druck erhält das Justizministerium vom Familienministerium, dass von Barleys SPD-Parteikollegin Franziska Giffey geführt wird. „Um den Kindern die Möglichkeit zu geben selbst zu entscheiden, mit welcher Art von Körper sie leben wollen, muss man sie vor Norm-angleichenden, irreversiblen Eingriffen vor deren eigener Einwilligungsfähigkeit schützen“, sagte ein Sprecher des Familienministeriums unserer Redaktion.

    Justizministerin Katarina Barley wollte sich auf Anfrage unserer Redaktion nicht äußern. Aus dem Justizministerium heißt es, dass bei dem Gesetzesverfahren viele Aspekte und Fragen berücksichtigt werden müssten.