Berlin. Im Umgang mit Abtreibungen hat sich die Koalition auf einen Gesetzesentwurf geeinigt. Der sieht Neuheiten bei den Verhütungskosten vor.

Die Bundesregierung hat sich nach monatelangem Streit um das sogenannte Werbeverbot für Abtreibungen auf einen Referentenentwurf verständigt. Vorgesehen ist darin unter anderem eine Neuregelung zur Kostenübernahme bei Verhütungspillen.

„Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Pille künftig zwei Jahre länger, bis zum 22. Geburtstag. Das hilft jungen Frauen, ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden“, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn.

Bislang wird jungen Frauen die Pille bis zum vollendeten 20. Lebensjahr kostenlos verschrieben. Danach müssen sie die Kosten selbst tragen. Spahn sagte, er halte dies für eine gute Ergänzung im Rahmen des in der Regierung gefundenen Kompromisses.

Gesundheitsminister Jens Spahn.
Gesundheitsminister Jens Spahn. © dpa | Bernd von Jutrczenka

Kompromiss sorgte für Verärgerung in der SPD

Die Neuregelung ist Teil eines Referentenentwurfs, der den Streit um Änderungen des

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des Strafgesetzbuchs lösen soll. Dieser verbietet „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche – demnach macht sich strafbar, wer „seines Vermögensvorteils wegen“ öffentlich Abtreibungen anbietet. In der Koalition hatte die SPD eine Abschaffung des Verbots gefordert, die Unionsseite wollte das nicht.

Im Dezember handelten die fünf zuständigen Minister einen Kompromissvorschlag aus, der aber längst nicht alle Kritiker,

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Auf diesen Kompromiss baut der Gesetzentwurf nun auf. Zuletzt war die Pille ebenfalls Thema gewesen, da künftig das

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stehen muss. (dpa/aba)