Brüssel. Bei der Europawahl 2019 wird es in Deutschland nun doch erneut keine Sperrklausel geben. Die große Koalition hat ihren Plan aufgegeben.

Ob Tierschutzpartei, Piraten oder die NPD: In den Bundestag schaffen es die deutschen Kleinstparteien nicht – aber dafür sitzen ihre Politiker im EU-Parlament. In die europäische Volksvertretung entsenden selbst Splittergruppen wie die Ökologischen Demokraten oder die Familienpartei Abgeordnete, auch Ex-„Titanic“-Chef

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(Die Partei) hat ein Mandat. Denn anders als bei Bundestags- oder Landtagswahlen gilt für die EU-Wahlen in Deutschland keine Sperrklausel.

Schon ein Ergebnis von 0,6 Prozent der Stimmen genügte 2014 für ein Mandat. Immerhin acht Parteien mit insgesamt zehn der 96 deutschen Abgeordneten hätten es bei einer Fünf-Prozent-Hürde nicht geschafft. Lange mussten die Kleinstparteien fürchten, dass mit der Europawahl im Mai 2019 das Parlaments-Exil zu Ende geht: Die große Koalition in Berlin war fest entschlossen, mit einer Änderung des Wahlrechts in Deutschland kurzfristig eine Sperrklausel einzuführen.

Doch dieser Plan ist nach Informationen unserer Redaktion nun gescheitert – auch 2019 wird es keine Sperrklausel geben, eine Reihe von Kleinstparteien haben wieder Aussicht auf wenigstens ein Mandat. Sprecher der Fraktionen von Union und SPD bestätigten am Donnerstag auf Anfrage die Entscheidung, den Gesetzesplan nicht weiterzuverfolgen. Dem Vernehmen nach hat der Koalitionsausschuss am Dienstagabend das Vorhaben beerdigt.

Sperrklausel für deutsche Kleinstparteien ab 2024

Erleichterung bei den Kleinstparteien, für die schon ein einziges Mandat mit steuerfinanzierten Büros und Mitarbeitern in Straßburg, Brüssel und im Wahlkreis eine äußerst wertvolle Stütze der Parteiarbeit sein kann. Der Spitzenkandidat der Piratenpartei, Patrick Breyer, meinte: „Dass bei der Europawahl ohne Hürde gewählt werden kann, eröffnet den Wählern ganz neue Möglichkeiten.“

Das sah noch vor wenigen Monaten ganz anders aus. Da hatte das EU-Parlament eine Wahlrechtsreform beschlossen,

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Die Auflage soll „spätestens bis 2024“ gelten, für die Umsetzung sind die nationalen Parlamente zuständig. Allerdings gelten fast überall sowieso schon Sperrklauseln – nur in Deutschland und Spanien nicht.

In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht 2014 eine solche Untergrenze für die Europawahlen gekippt. Nach der Vorlage aus Straßburg, die neue Rechtssicherheit gab, war die große Koalition fest entschlossen, die Hürde nun bereits zur Wahl im nächsten Mai wieder zu errichten – um einer „Fragmentierung“ und „chaotischer Gesetzgebung“ vorzubeugen.

Im Bundesrat wäre GroKo auf Grüne angewiesen

Das Bundesinnenministerium schrieb eine Formulierungshilfe für den Gesetzentwurf, der eine Zwei-Prozent-Hürde vorsah. Doch während sich die Arbeiten hinzogen, schmolz die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit, die für die Wahlrechtsänderung benötigt würde.

Im Bundestag hätte es mit den Stimmen von SPD, Union und FDP wohl noch knapp gereicht. Im Bundesrat aber wären die Hürdenbauer auf die Unterstützung der Grünen angewiesen – und von dort empfingen die Koalitionäre dem Vernehmen nach zuletzt ablehnende Signale, obwohl die Grünen 2013 noch für eine Sperrklausel stimmten.

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    Die Beerdigungsformalitäten übernahm schließlich SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles. Nach den Beratungen der Koalitionsspitzen beantwortete sie auf der Internetplattform „Abgeordnetenwatch“ plötzlich eine alte Frage zur europäischen Sperrklausel: „Es wird keine Umsetzung vor der Europawahl 2019 geben“, erklärte sie. Für die Kleinstparteien bedeutet das allerdings nur eine Gnadenfrist von fünf Jahren. Zur Europawahl 2024 dürfte die Sperrklausel doch noch eingeführt werden.