Berlin. Ab Januar erhalten viele Arbeitnehmer einen höheren Mindestlohn. Er steigt auf 9,19 Euro pro Stunde. 2020 folgt die nächste Erhöhung.

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2019 von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde. In einem zweiten Schritt soll der Betrag zum 1. Januar 2020

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Das sieht eine Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor, der das Bundeskabinett am Mittwoch zugestimmt hat. Die Anhebung folgt einem Votum, das die zuständige Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft Ende Juni gefasst hatte. Grundlage dafür ist die Entwicklung der durchschnittlichen Tariflöhne.

Olaf Scholz fordert Mindestlohn von 12 Euro

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer – außer für Langzeitarbeitslose nach Aufnahme einer Arbeit in den ersten sechs Monaten. Auch für Azubis, bei Pflichtpraktika oder Praktika unter drei Monaten gilt er nicht.

Die Lohnuntergrenze war bereits im Jahr 2017 zum ersten Mal von 8,50 Euro auf 8,84 Euro angehoben worden. In mehreren Branchen gibt es zudem Mindestlöhne, die über der allgemeinen Untergrenze liegen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte sich in einem Gastbeitrag für die „Bild“-Zeitung für einen deutlich höheren Mindestlohn ausgesprochen. Er finde, „dass 12 Euro Mindestlohn angemessen sind“, schrieb der stellvertretende SPD-Vorsitzende und Vizekanzler. (dpa/jha)