Berlin. Mit dem neuen „Gute-Kita-Gesetz“ will die Bundesregierung Kitas fördern. Dafür sollen rund 5,5 Milliarden Euro bereit gestellt werden.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) plant mit einem neuen Gesetzentwurf die Verbesserung der Kitas in Deutschland. Das „Gute-Kita-Gesetz“ soll finanzielle Mittel für die Einrichtungen bereit stellen und die Gebühr für einkommensschwache Eltern erlassen, erklärte die Politikerin am Mittwoch nach dem Beschluss des Entwurfs im Bundeskabinett. Die Ziele seien „gute Betreuungsschlüssel, vielfältige pädagogische Angebote, qualifizierte Fachkräfte, weniger Hürden auch für Familien mit kleinem Einkommen“, so Giffey.

Vom Bund sollen dafür bis 2022 5,5 Milliarden Euro an die Länder fließen. Die ersten 500 Millionen Euro sollen schon 2019 ausgezahlt werden.

Soziale Staffelung der Elternbeiträge

Das Gesetz sieht eine bundesweit verpflichtende soziale Staffelung der Elternbeiträge vor. Einkommensschwache Familien sollen von den Kita-Gebühren befreit werden: Neben wie heute bereits etwa

sollen auch Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag befreit werden. Wer durch Arbeit nur ein geringes Einkommen erziele und Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehe, dürfe nicht mit hohen Kita-Gebühren belastet werden, sagte Giffey.

Heute tragen Länder und Kommunen von den Gesamtausgaben für die Kindertagesbetreuung von rund 30 Milliarden Euro den Löwenanteil. Nach den Plänen von Giffey soll nun jedes Bundesland individuell bei der Weiterentwicklung der Qualität der Kinderbetreuung unterstützt werden.

Gesetz soll 2019 in Kraft treten

Das Bundesfamilienministerium will dafür mit den Ländern einzelne Verträge schließen. Giffey nannte als Beispiele: „Ein Land mag sich auf eine Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels konzentrieren.“ Ein anderes Land setze auf längere Öffnungszeiten.

Eine Verpflichtung für die Länder, neue Maßnahmen mitzufinanzieren, ist nicht vorgesehen. Das Gesetz soll zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten. (dpa/sige)