Düsseldorf. Die Anwälte von Sami A. behaupten, ihr Mandant sei in Tunesien gefoltert worden. Für einen NRW-Minister ist das besonders brisant.

Der islamistische Gefährder

soll nach seiner rechtswidrigen Abschiebung im Gefängnis in Tunesien gefoltert worden sein. Das behaupten die Anwälte des 42-Jährigen in einem jetzt bekannt gewordenen Schreiben vom 25. August an NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP).

Sami A. habe über nahezu zwei Tage kein Essen und nichts zu Trinken erhalten, sei stundenlang gefesselt vor eine Wand gesetzt und durch Schläge auf den Nacken am Einschlafen gehindert worden, heißt es in dem Schreiben. „Er wurde einer Behandlung unterzogen, die als Folter oder sonstige unmenschliche oder erniedrigende Behandlung gem. Art. 3 der Menschenrechtskonvention einzustufen ist“, heißt es wörtlich.

Integrationsminister unter Druck

Nach Rückholung ihres Mandanten werde man weitere Einzelheiten gerichtlich vortragen und glaubhaft machen. Zudem sei ihm während des Abschiebevorgangs „trotz mehrfacher Bitten“ das Recht verwehrt worden, mit einer seiner Anwältinnen zu telefonieren.

Für Stamp sind die Aussagen brisant. Der Vize-Ministerpräsident und FDP-Landeschef hatte für den Fall der Folter angekündigt, er werde „nicht eine Minute zögern, mein Amt zur Verfügung zu stellen“. Stamp hat die „persönliche Verantwortung“ für die Abschiebung am 13. Juli übernommen, die vom Oberverwaltungsgericht als „evident rechtswidrig“ kassiert wurde. Die Richter sahen die Justiz über den Abschiebetermin getäuscht.

NRW-Minister stellt sich hinter Abschiebung von Sami A.

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    Ministerium widerspricht

    Stamps Ministerium blieb am Dienstag bei seiner Einschätzung, dass Sami A. in Tunesien weder gefoltert worden sei noch ihm Folter drohe. Die Bundesregierung bemüht sich zurzeit um eine diplomatische Zusicherung der tunesischen Regierung, dass Sami A. in seiner Heimat keine menschenunwürdige Behandlung zustoßen könne.

    Mit dieser „Verbalnote“ soll beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein Abänderungsantrag gestellt werden, um das Abschiebehindernis endgültig juristisch aus dem Weg zu räumen.

    Dieser Artikel ist zuerst erschienen auf waz.de.