München. Im NSU-Prozess werden für Dienstag die letzten Worte der Hauptangeklagten erwartet. Beate Zschäpe soll eine fünfminütige Rede halten.

Nur einmal sprach sie selbst. Nur einmal während des

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, der seit mehr als fünf Jahren andauert, ließ die Hauptangeklagte nicht andere für sich sprechen. Es war im September 2016, am 313. Verhandlungstag, als Beate Zschäpe eine kurze Erklärung verlas. Ja, sagte sie, sie habe sich „durchaus mit Teilen des nationalistischen Gedankenguts“ identifiziert, damals, früher.

Aber das sei vorbei. „Heute beurteile ich Menschen nicht nach Herkunft und politischer Einstellung, sondern nach Benehmen“, sagte sie. Im Übrigen bedauere sie ihr „Fehlverhalten“. Sie verurteile, was ihre damaligen Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt den Opfern angetan hätten. Ansonsten verwies sie auf die Erklärungen ihrer Vertrauensanwälte,

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Rede von Zschäpe soll fünf Minuten dauern

An diesem Dienstag, am 437. Verhandlungstag, will nun die Frau, die sechseinhalb ihrer gut 43 Lebensjahre in Untersuchungshaft verbrachte, ein letztes Mal im Saal A 101 des Münchner Justizzentrums sprechen. In der Strafprozessordnung heißt es dazu im Paragrafen 258: „Dem Angeklagten gebührt das letzte Wort. Der Angeklagte ist, auch wenn ein Verteidiger für ihn gesprochen hat, zu befragen, ob er selbst noch etwas zu seiner Verteidigung anzuführen habe.“

Beate Zschäpe soll am Dienstag vor dem Urteil im NSU-Prozess das letzte Wort erhalten. Fünf Minuten soll ihre Rede dauern.
Beate Zschäpe soll am Dienstag vor dem Urteil im NSU-Prozess das letzte Wort erhalten. Fünf Minuten soll ihre Rede dauern. © REUTERS | POOL

Fünf Minuten, so hat es Wahlverteidiger Mathias Grasel angekündigt, soll die kurze Rede seiner Mandantin dauern. Wie man in der vorigen Woche im Gerichtssaal sehen konnte, passte der vorbereitete Text auf eine halbe A4-Seite.

Was wird sie sagen? Wenn man ihre schriftlichen Verlautbarungen und die Plädoyers ihrer fünf Verteidiger zusammenlegt, dann dürfte sie sich – mit wenigen Ausnahmen – nochmals als nicht schuldig im Sinne der Anklage bezeichnen. Also keine Mittäterschaft an den NSU-Verbrechen – außer Beihilfe bei den Raubüberfällen, die sie billigte, um von der Beute leben zu können. Und ja,

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Urteil müsste bis Ende kommender Woche fallen

Möglich ist auch, dass sich Beate Zschäpe, wie schon in früheren Stellungnahmen, moralisch für die Taten von Böhnhardt und Mundlos entschuldigt, an denen sie aber, wie sie stets bekräftigte, nicht beteiligt gewesen sei. Im Anschluss an ihre Rede dürfen sich noch ihre Mitangeklagten äußern. Ralf Wohlleben, Carsten S. und Holger G. wollen dies tun. André E., der zuletzt auch in Untersuchungshaft genommen wurde, hat bisher verzichtet.

Pflichtverteidiger fordern im NSU-Prozess Freilassung Zschäpes

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    Danach stünde nur noch das Urteil vor dem Oberlandesgericht in München aus. Es müsste spätestens am elften Tag nach Ende der Verhandlung verkündet werden, also bis Ende nächster Woche. Die Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung für Zschäpe wegen Mittäterschaft an allen Verbrechen des selbsternannten „Nationalsozialistischen Untergrund“. Das sind zehn Morde, zwei Sprengstoffanschläge, 15 Raubüberfälle. Hinzu kommt noch schwere Brandstiftung und versuchter Mord.

    Die

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    , die Pflichtverteidiger sogar die sofortige Freilassung. Ihre Mandantin könne nur wegen einfacher Brandstiftung verurteilt werden, argumentieren sie. Für eine Mittäterschaft an den NSU-Verbrechen fehlten die Beweise, Zschäpe sei bloß Mitläuferin gewesen.