Berlin/Bremen. Eine leitende Bamf-Mitarbeiterin soll unrechtmäßig Asylanträge bewilligt haben. Laut Staatsanwaltschaft geht es um rund 2000 Fälle.

Das Bundesinnenministerium hat am Freitag Medienberichte über einen schweren Korruptionsfall beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bestätigt. Demnach sollen in der Bremer Außenstelle des Bundesamts zwischen 2013 und 2017 bis zu 2000 Asylanträge unrechtmäßig positiv beschieden worden sein. Die Bremer Staatsanwaltschaft ermittelt gegen eine leitende Mitarbeiterin der Behörde.

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums sagte, das Bundesamt für Migration habe gegen die Mitarbeiterin selbst Strafanzeige erstattet. Es arbeite eng mit der Staatsanwaltschaft zusammen. Die Beamtin sei von ihren Dienstpflichten entbunden worden. NDR, Radio Bremen und die „Süddeutsche Zeitung“ hatten darüber zuerst berichtet.

Regierung sieht „erheblichen Verdacht“

Weitere Einzelheiten wollte die Sprecherin unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen zunächst nicht nennen. Regierungssprecher Steffen Seibert sprach von „erheblichen Verdachtsmomenten“.

Laut Bremer Staatsanwaltschaft geht es um „den Vorwurf der bandenmäßigen Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung sowie um Bestechung und Bestechlichkeit“. Ermittelt werde gegen die Beamtin, drei Rechtsanwälte und einen Dolmetscher, mit denen die Frau offenbar zusammengearbeitet habe.

Die Asylsuchenden kamen den Angaben zufolge überwiegend nicht aus Bremen, sondern aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. In den meisten Fällen ging es um Jesiden aus Syrien. Die Jesiden sind eine kurdische religiöse Minderheit, die vor allem im nördlichen Irak und in Nordsyrien lebt.

Verdächtige arbeitete mit Anwälten zusammen

Die Außenstelle war nach Informationen der Bremer Staatsanwältin Antje Kück formal gar nicht für die Asylsuchenden zuständig. Die Leiterin habe in Eigenregie entschieden und die Anträge durchgewunken. Noch sei nicht klar, ob und wie die Beamtin oder die Anwälte mit der Sache Geld verdienten hätten. Die ehemalige Mitarbeiterin soll zumindest Zuwendungen, etwa in Form von Restaurant-Einladungen, erhalten haben. Sie soll mit Rechtsanwälten aus Bremen, Oldenburg und Hildesheim zusammengearbeitet haben.

Die Bremer Innenbehörde wollte sich zu den Ermittlungen nicht äußern. Eine Sprecherin verwies auf die Zuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und der Staatsanwaltschaft. „Zu diesem Zeitpunkt können wir gar nichts sagen.“ (epd)