Berlin. Fast die Hälfte der Flüchtlinge, die gegen einen negativen Asylbescheid klagen, hat laut einem Bericht Erfolg. Geklagt wird fast immer.

Immer mehr Flüchtlinge

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. Und ein großer Teil der Asylsuchenden hat damit Erfolg, wie nun ein Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ zeigt. Demnach hat die knappe Hälfte der gegen eine Ablehnung Klagenden vor Gericht Erfolg. Das zeigen Statistiken zu den ersten neun Monaten des Jahres 2017, die aus einer Antwort der Bundesregierung an die Linksfraktion im Bundestag hervorgehen. Die Linke fragt regelmäßig genaue Zahlen ab.

Rund 44 Prozent aller Verfahren, die vor den Verwaltungsgerichten inhaltlich entschieden werden, gehen demnach für die Asylsuchenden erfolgreich aus. Konkret heißt das: Diese Menschen gelten dann als asylberechtigt oder als schutzbedürftig gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention.

Syrer klagen besonders häufig erfolgreich

Syrische Asylsuchende haben mit 69 Prozent sogar noch häufiger Erfolg. Auch bei Menschen aus Afghanistan kassieren die Gerichte besonders oft abgelehnte Asylbescheide: 61 Prozent von ihnen klagen erfolgreich.

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    Die Zahlen zeigen auch, dass inzwischen gegen fast alle abgelehnten Asylanträge des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) geklagt wird. Bis Ende September des vergangenen Jahres hatten bereits 273.000 Betroffene Klage eingereicht. Knapp 100.000 Entscheide gab es in den ersten drei Quartalen 2017 – damit hat sich die Zahl der Gerichtsentscheidungen fast verdoppelt.

    Subsidiärer Schutzstatus verhindert Familiennachzug

    Auch insgesamt dürfte die Zahl der 2017 eingereichten Klagen gegen Entscheidungen des Bamf im Vergleich zum Vorjahr um das Doppelte gestiegen sein. Vor allem Flüchtlinge aus Kriegs- oder Krisenländern wie Syrien akzeptieren ihren subsidiären Schutzstatus häufig nicht, sondern fordern eine Anerkennung als Flüchtling. Denn der Status ist relevant, um Familienangehörige nach Deutschland nachholen zu können.

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    ist nur möglich, wenn jemand als Flüchtlinge anerkannt ist. Für subsidiär Geschützte ist der Familiennachzug derzeit ausgesetzt.

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      Bis zu einer Neuregelung soll er vorerst soll weiter ausgesetzt bleiben. Anschließend soll er auf 1000 Menschen pro Monat begrenzt werden und Familienzusammenführung nur ermöglicht werden, wenn eine Ehe bereits vor der Flucht geschlossen worden ist und die Betroffenen weder schwere Straftaten begangen noch als Gefährder eingestuft werden. (nsa)