gegen einen Bürgermeister eine Strafverschärfung bei Gewalt gegen Mandatsträger. „Während wir bereits einen verbesserten Schutz für Polizisten und Rettungskräfte im Strafgesetzbuch haben, brauchen wir diesen dringend auch für Kommunalpolitiker“, sagte Uwe Lübking, Rechts- und Sicherheitsexperte des kommunalen Spitzenverbands, unserer Redaktion.
Der Verband kritisiert, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte nicht mit der notwendigen Konsequenz gegen die Attacken vorgingen. „Leider bestehen insbesondere bei den Anklagen große Defizite: Viel zu viele Fälle werden wieder eingestellt, weil sie nicht als politisch motivierte Übergriffe ernstgenommen werden“, sagte der Rechtsexperte.
„Masse der Fälle nicht verfolgt“
Der DStGB fordert daher eine Art Kompetenzzentrum
Attentate auf deutsche Politiker
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. „Um die Drohungen auszuwerten, müssten sie zunächst einmal an zentraler Stelle erfasst werden“, sagte Lübking. Darum könnte sich beispielsweise eine Staatsanwaltschaft kümmern, die ihren Schwerpunkt auf das Thema legt. „Ein Problem ist bisher auch, dass die Masse der Fälle nicht verfolgt wird, weil ein Überblick fehlt“.
Es sei ein fatales Signal, wenn der Staat dort keine Härte zeige, wo sich Mandatsträger bedroht fühlen, weil sie sich für das Gemeinwohl einsetzen. „Es darf nicht sein, dass sich Menschen zurückziehen, die sich engagieren“, betonte der Rechtsexperte des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. „Deshalb brauchen nicht nur Mandatsträger, sondern auch Ehrenamtliche künftig einen besonderen Schutz.“ Wenn der Staat hier nicht scharf gegen Gewalt vorgehe, schaffe er damit den Nährboden für zukünftige Übergriffe.