Berlin. Deniz Yücel sitzt noch immer in Istanbul im Gefängnis. Arbeitgeber WeltN24 versucht nun den Weg über den Europäischen Gerichtshof.

Das Medienunternehmen

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hat wegen der fortdauernden Inhaftierung seines Türkei-Korrespondenten Deniz Yücel Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingereicht. Dies teilte das Berliner Verlagshaus am Samstag mit. Der Verlag beanstandet eine Verletzung seiner Presse- und Berichterstattungsfreiheit, weil die grundlose, mittlerweile ein halbes Jahr andauernde Inhaftierung des „Welt“-Mitarbeiters eine Vor-Ort-Berichterstattung aus der Türkei unmöglich mache.

„Wir nutzen alle rechtlichen Mittel, um die Berichterstattungsfreiheit sowohl Deniz Yücels als auch des Verlags zu verteidigen“, sagte Stephanie Caspar, Geschäftsführerin von WeltN24. Die Beschwerde vor dem EGMR sei ein weiterer, wichtiger Schritt: „Es darf nicht tatenlos hingenommen werden, dass ein Journalist ins Gefängnis kommt, bloß weil er seine Arbeit macht.“

Auch Yücel klagt in Straßburg

Yücel selbst betreibt seit April

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in Straßburg, im Juli hat der Gerichtshof die türkische Regierung zu einer Stellungnahme aufgefordert. Die Türkei wirft Yücel ohne nähere Begründung „Terrorpropaganda“ und „Aufwiegelung der Bevölkerung“ vor. Eine Anklageschrift gibt es nicht. Nach Angaben von Journalistenverbänden sind in der Türkei mehr als

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in Haft. Zudem hat die türkische Regierung seit Juli 2016 insgesamt 130 Verlage und Medienunternehmen geschlossen. (epd)

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