Berlin. Rentner dürfen sich ab diesem Monat über mehr Geld freuen. Auch Kinder von Alleinerziehenden profitieren. Was sich sonst noch ändert.

Mit dem Monatswechsel von Juni zu Juli hat sich in Deutschland einiges geändert. Wir haben die wichtigsten Neuregelungen zusammengestellt:

Rentenplus und stabile Beiträge

Gute Nachrichten für mehr als 20 Millionen Rentner: Seit 1. Juli sind die Altersbezüge in Deutschland gestiegen – um 1,9 Prozent in den alten und 3,59 Prozent in den neuen Bundesländern. Damit nähert sich die Höhe der Rente im Osten weiter jener im Westen an. Im gleichen Umfang steigen auch Renten und Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung. An den Rentenbeiträgen ändert sich nichts.

Teilrente und Hinzuverdienst

Wer seinen Rentenbeginn auf Grundlage des Flexirentengesetzes nach hinten verschiebt, kann nun Teilrente und Hinzuverdienst besser kombinieren. Außerdem gibt es flexiblere Zuzahlungsmöglichkeiten, um Rentenabschläge auszugleichen.

Längerer Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende können nun länger einen Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder beantragen. War mit dem staatlichen Vorschuss bisher im Alter von zwölf Jahren Schluss, gibt es ihn auf Antrag jetzt bis zum 18. Lebensjahr. Auch die Begrenzung der Bezugsdauer – bislang höchstens sechs Jahre – wird aufgehoben. Der Unterhaltsvorschuss wird immer dann gewährt, wenn ein Unterhaltspflichtiger seinen Zahlungen nicht nachkommt.

Überwachung mit elektronischer Fußfessel

Die sogenannte elektronische Fußfessel soll künftig häufiger eingesetzt werden, um extremistische Straftäter besser überwachen zu können. Diese Aufenthaltsüberwachung kann künftig verstärkt angeordnet werden. Damit wird ein Punkt aus der Vereinbarung umgesetzt, die Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) nach dem Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin geschlossen hatten.

So funktioniert eine elektronische Fußfessel

weitere Videos

    Pfändungsgrenzen

    Schuldner dürfen ab sofort mehr Geld behalten. Die Pfändungsfreigrenzen werden angehoben. Wird Einkommen gepfändet, gilt für Singles demnach ein Freibetrag von 1133,80 Euro statt bisher 1073,88 Euro. Besteht eine Unterhaltspflicht, gibt es weitere Freibeträge: 426,71 Euro für die erste Person (bisher: 404,16 Euro) und jeweils 237,73 Euro (bisher: 225,17 Euro) für die zweite bis fünfte Person.

    Prostituiertenschutzgesetz

    Prostituierte sind nun besser vor Ausbeutung, Gewalt und Menschenhandel geschützt. Das Gesetz sieht dazu eine Anmeldepflicht für Prostituierte vor, die mit einem regelmäßigen und vertraulichen Gesprächen verbunden ist. Außerdem werden Betreiber eines Prostitutionsgewerbes verpflichtet, Beratungsangebote in Kooperation mit Gesundheitsämtern zu ermöglichen. (cho)