Von Jochen Gaugele, Christian Kerl, Jörg Quoos, Sébastien Vannier
, ist neue Schirmherrin von Unicef Deutschland. Sie übernimmt das Ehrenamt bei dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen von Daniela Schadt, der Lebensgefährtin von Steinmeiers Vorgänger Joachim Gauck, wie Unicef am Mittwoch in Köln mitteilte. Die Unicef-Schirmherrschaft wird seit Wilhelmine Lübke traditionell von der Partnerin des Bundespräsidenten ausgeübt.
Büdenbender sagte, die Aufgabe sei ihr eine Herzensangelegenheit. „Ich kenne und schätze die wichtige Arbeit von Unicef und weiß, wie engagiert sich insbesondere die zahlreichen ehrenamtlichen Unterstützer für den Schutz und die Rechte von Kindern weltweit einsetzen“, erklärte sie. „Ich freue mich darauf, ein Teil dieser Familie zu sein und meinen Beitrag zum Wohle der Kinder leisten zu können.“
Büdenbender wirbt um Aufmerksamkeit für benachteiligte Kinder
In ihrer Rolle als Schirmherrin fungiert Büdenbender als „Oberste Ehrenamtliche“ der rund 8000 freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unicef Deutschland. Sie vertritt die Anliegen des Hilfswerks in der Öffentlichkeit, wirbt um Aufmerksamkeit für die Rechte benachteiligter Kinder und stärkt das ehrenamtliche Engagement.
Der Vorstandsvorsitzende von Unicef Deutschland, Jürgen Heraeus, betonte, Unicef sei froh über Büdenbenders Unterstützung. „Heute mehr denn je brauchen wir starke Persönlichkeiten, die ihre Stimme für die besonders Benachteiligten erheben: für die vielen Kinder in Krisen- oder Kriegsregionen, die auf unsere Hilfe angewiesen sind“, sagte er.
Der Tag der Bundespräsidentenwahl
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geboren. Nach einer Ausbildung zur Industriekauffrau holte sie ihr Abitur nach und begann 1985 ein Jurastudium in Gießen. Nach dem Abschluss des Referendariats 1994 trat sie eine Stelle als Verwaltungsrichterin am Verwaltungsgericht Hannover an. Sie ist
. Gemeinsam haben sie eine Tochter. Von 2000 bis 2017 war sie als Richterin am Verwaltungsgericht Berlin tätig. Für die kommenden fünf Jahre, die Amtszeit des Bundespräsidenten, lässt Büdenbender ihre Richtertätigkeit ruhen. (epd)