Ankara. Die Absage der Deutschland-Auftritte der türkischen Minister hat ein Nachspiel. Die Türkei bestellte nun den deutschen Botschafter ein.

Das türkische Außenministerium hat nach einem Bericht der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu den deutschen Botschafter in Ankara einbestellt. Grund für die Einbestellung von Botschafter Martin Erdmann sei der verweigerte Auftritt des türkischen Justizministers Bekir Bozdag im baden-württembergischen Gaggenau, meldete Anadolu am Donnerstagabend.

Man wolle nun den Unmut über die Entscheidung ausdrücken, verlautete am Donnerstag aus dem türkischen Außenministerium. Demnach traf Ressortchef Mevlüt Cavusoglu die Entscheidung.

Bozdag ließ Treffen mit Heiko Maas platzen

Justizminister Bekir Bozdag wollte eigentlich in der badischen Stadt Gaggenau in der Nähe von Karlsruhe auftreten. Die Gemeinde

Auch interessant

. Die Stadt Köln zog die Genehmigung für einen am Sonntag erwarteten Auftritt des türkischen Wirtschaftsministers Nihat Zeybekci zurück.

Bozdag hatte darauf empört reagiert. Er ließ aus Protest ein Treffen mit Bundesjustizminister Heiko Maas in Karlsruhe platzen. Maas wollte mit Bozdag in Karlsruhe über den in der Türkei inhaftierten „Welt“-Korrespondenten Deniz Yücel sprechen.

Gabriel wirft türkischer Justiz Rechtsbruch vor

Bundesaußenminister Sigmar Gabriel hat der türkischen Justiz im Fall des „Welt“-Korrespondenten indes Rechtsbruch vorgeworfen. Die Inhaftierung des deutsch-türkischen Journalisten verstoße gegen geltendes Recht und schränke die Meinungs- und Pressefreiheit ein, sagte der SPD-Chef am Donnerstag in Kiew. Die Entscheidung sei „mit unserem, aber nach unserer Auffassung auch mit dem türkischen Verständnis der Verfassung nicht in Einklang zu bringen“.

Nach 13 Tagen Polizeigewahrsam hatte ein Haftrichter in Istanbul am Montagabend Untersuchungshaft für Yücel angeordnet. Diese kann fünf Jahre dauern, bis es zur Freilassung oder zum Prozess kommt. Yücel wird Propaganda für eine terroristische Vereinigung und Aufwiegelung der Bevölkerung vorgeworfen.

Die Entscheidung über Zulassung oder Verbot von Wahlkampfveranstaltungen türkischer Politiker in Deutschland liegt nach Auffassung Gabriels alleine bei den Kommunen. Weder die Länder noch die Bundesregierung hätten die Kompetenz festzustellen, ob eine Veranstaltung ohne Störung der öffentlichen Sicherheit stattfinden könne. „Es wäre uns gar nicht rechtlich möglich, eine solche Entscheidung als Bundesregierung zu treffen.“ (dpa/rtr)