Berlin. Mit dem Urteil zum Atomausstieg hat das Verfassungsgericht einen GAU verhindert. Ein bitterer Beigeschmack bleibt aber. Ein Kommentar.

Die Kanzlerin ist im Streit um Milliarden-Entschädigungen für Atomkonzerne mit einem blauen Auge davongekommen. Fünf Jahre nach Angela Merkels eiliger Ausstiegswende hat das Verfassungsgericht den Unternehmen zwar Ausgleichszahlungen grundsätzlich zugesprochen – den politischen GAU, den größten anzunehmenden Unfall in der Atompolitik, wussten die Richter aber abzuwenden. Hätten sie den beschleunigten Atomausstieg von 2011 als Enteignung bewertet, müsste der Steuerzahler Milliarden aufbringen.

Teuer wird das Urteil dennoch, peinlich für die Kanzlerin ist es sowieso: Das Gericht hat die Quittung ausgestellt für einen beispiellosen Aktionismus der bis 2013 amtierenden schwarz-gelben Regierung. Zur Erinnerung: Rot-Grün hatte 2002 einen Atomausstieg im Konsens mit den Energiekonzernen ausgehandelt.

Merkel kassierte Ausstieg vom Ausstieg

Schwarz-Gelb warf alles über den Haufen. Erst verlängerten Union und FDP die Laufzeiten der Meiler. Wenige Monate später kassierte Merkel unter dem Eindruck der Atomkatastrophe von Fukushima den Ausstieg vom Ausstieg.

Bei der panischen Gesetzgebung wurden dann auch handwerkliche Fehler gemacht, wie das Gericht nun nachweist – die Energiekonzerne können für die Stilllegung einzelner Atommeiler Entschädigungen einklagen. Die Richter bestätigten jedoch auch ausdrücklich, dass der Staat das Ende der Atomkraftnutzung bestimmen kann.

Konzerne sollten Klagen zurückziehen

Nächste Woche wird der Bundestag ein Gesetz verabschieden, mit dessen Hilfe sich Unternehmen für eine Milliarden-Zahlung von der Endlos-Haftung für den Atommüll freikaufen können. Dennoch sind noch zwei Dutzend Klagen der AKW-Betreiber gegen den Atomausstieg anhängig. Die Konzerne sollten diese Klagen schnell zurückziehen.

Ein Konsens in der Atompolitik ist ohne Rechtsfrieden nicht möglich, das ist die eine Lehre aus diesem Urteil. Die andere heißt: Panik ist ein schlechter Ratgeber – nicht nur in der Energiepolitik.