Verbraucherschutz

Drohnen: Ministerin Aigner warnt vor Ufo-Spannern

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abendblatt.de

Vebraucherministerin Ilse Aigner (CDU) warnt vor dem illegalen Einsatz von privaten Drohnen. Problematisch ist die Rechtslage bei den unbemannten Flugobjekten.

Berlin. Beim Militär werden sie eingesetzt um Orte zu erkunden ohne eigene Personen in Gefahr zu bringen. Neuerdings gibt es die unbemannten Drohnen auch in Elektromärkten zu kaufen - für den Heimgebrauch ohne Waffen, versteht sich. Doch die Modelle sind mit Kameras ausgestattet. Und das beschäftigt nun Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU). Aigner warnt nun vor dem illegalen Einsatz der Drohnen. Das Problem, Datenschützer können nicht automatisch aktiv werden, wenn eine Kamera Fotos macht.

Der Gebrauch der kleinen Ufo-Ähnlichen Objekte nimmt zu. Begonnen hat das Militär mit Aufklärungsflügen, mittlerweile benutz sogar die Polizei in Niedersachsen Drohnen zur Überwachung von Demonstrationen, wie bei dem Pilotprojekt zu den Anti-Atom-Demonstrationen im Wendland. Die neuen Drohnen aus den Elektromärkten, die als Videospiel verkauft werden, tragen keine Waffen dafür aber zwei Kameras. Politiker und Datenschützer sind besorgt.

Das Risiko in den privaten Drohnen liegt darin, dass die Kameras mehr sehen könnten als erlaubt ist. Ein weiterer Punkt ist, dass die unbemannten Flieger ohne Starterlaubnis - offiziell:Aufstiegserlaubnis – in die Höhe gehen dürfen, wenn sie weniger als 5 Kilogramm wiegen, eine geringere Flughöhe als 30 Meter haben und nicht kommerziell genutzt werden. Daher benötigt wird weder eine Starterlaubnis noch eine Zulassng für die Drohnen, die im Handel sind,benötigt. Diese Flugobjekte sind mit Apple-Plattformen zu bedienen, künftig sollen auch andere Systeme möglich sein.

Verbraucherministerin Aigner warnte: "Schon mit den kleinen helikopterähnlichen Hobby-Modellen kann man rechtlich schnell an Grenzen stoßen." Weiter sagte Aigner: "Ein Kamera-Ausflug in Nachbars Garten wäre zumindest problematisch. Die Aufnahme von Personen, die sich in einer Wohnung aufhalten, wäre ohne deren Einwilligung sogar strafbar."

Bereits im Blick hat die Drohnen der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar. Doch dabei stellt sich ein Problem heraus: "Die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes gelten nicht für Privatpersonen im rein privaten Bereich, zum Beispiel beim Einsatz von Videotechnik zwischen Nachbarn“, sagt eine Sprecherin seiner Behörde.

Daher muss es nicht gegen das Datenschutzrecht stoßen, wenn jemand das Gerät auf der Straße fliegen lässt und seinen Nachbarn ohne dessen Wissen fotografiert. Rechtliche Konsequenzen kann es aber haben, wenn Behörden oder Unternehmen mit der Kamera etwas ausspionieren, wenn unerlaubte Fotografien gemacht oder Drohnen kommerziell genutzt werden. Dann würde das Datenschutzrecht greifen. "Es ist eine schwierige Abgrenzung, eine Grauzone“, sagt die Sprecherin des Bundesdatenschutzbeauftragten.

Jan Korte, der Datenschutzexperte der Linksfraktion im Bundestag, befürchtet schon ein zunehmendes "Schnüffeln“ unter Nachbarn. "Es besteht das Risiko, dass der öffentliche Raum weiter ausverkauft wird, die Privatsphäre durch Nachbarschafts-Schnüffeleien und staatliche und private Ausspähung eingeschränkt werden“, sagt der Innenpolitiker. Die generelle Genehmigungspflicht für Luftbildaufnahmen wurde zwar vor 20 Jahren abgeschafft. "Das heißt aber nicht, dass man deshalb mit Drohnen in die Privatsphäre einer Privatperson eindringen darf.“ (abendblatt.de/dpa)

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