Hartz-IV-Reform

Justizminister wollen Klagewelle eindämmen

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Justizminister der Länder wollen Klagewelle gegen Hartz-IV-Reform eindämmen. 180.000 Verfahren gab es im vergangenen Jahr.

Halle/Berlin. 180.000 neue Verfahren gegen die Hartz-IV-Reformen sind den Justizministern der Länder offenbar genug. Dieser Höchststand wurde im vergangenen Jahr registriert. Am Mittwoch plädierten die Justizminister der Länder für weitere Schritte zur Eindämmung der Klageflut. Bei der Justizministerkonferenz in Halle (Sachsen-Anhalt) beschlossen sie einstimmig einen entsprechenden Antrag des Landes Berlin, wie die Justizverwaltung der Hauptstadt mitteilte.

Ein Sprecher der Berliner Behörde sagte, es solle nun umgehend von einer Arbeitsgruppe ein konkreter Gesetzvorschlag ausgearbeitet werden. Der Arbeitsgruppe würden neben Berlin auch die acht Länder Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland- Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen angehören.

Die Grenze der Belastbarkeit sei im Berliner Sozialgericht, nach Einschätzung von Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD), bereits erreicht. Im vergangenen Jahr gingen bundesweit 180.000 neue Verfahren ein.

Nach Forderungen der Justizsenatorin, sollen beispielsweise die Jobcenter an den Gerichtskosten beteiligt werden. So solle die Behörde dazu gebracht werden, diese Verfahren im Vorfeld zu vermeiden, denn "die Hälfte der Hartz-IV-Klagen ist zumindest teilweise berechtigt“, sagte die Senatorin.

Die meisten Sozialbehörden, zum Beispiel die gesetzliche Rentenversicherung oder Krankenkasse, seien verpflichtet, für jedes Verfahren beim Sozialgericht eine Kostenpauschale zu bezahlen. Es sei nicht einzusehen, warum ausgerechnet die Jobcenter als die Behörde, welche an den meisten Sozialgerichtsverfahren beteiligt seien, von dieser Abgabe befreit wurden, sagte von der Aue.

Zudem bedauerte die Justizsenatorin, "dass die Vorschläge der Justizministerkonferenz vom Herbst 2010 zur Vermeidung von Hartz-IV-Streitigkeiten bislang nur in geringem Umfang vom Bund umgesetzt worden sind“. Sie bezogen sich nach Angaben der Verwaltung beispielsweise auf die komplizierte Anrechnung von Einkommen auf Hartz-IV-Leistungen oder die fehleranfälligen Regelungen zu Sanktionen. Die neuen Vorschläge sollen das Prozessrecht betreffen.

(abendblatt.de/dapd)

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