Datenschutz soll verbessert werden

Keine Weitergabe ohne Zustimmung

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Als Reaktion auf den Skandal mit illegal gehandelten Daten will die Bundesregierung den Datenschutz verschärfen und die Rechte der Verbraucher stärken.

Berlin (dpa) - Die Weitergabe persönlicher Daten ohne ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen wird künftig verboten. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll bis Ende November dem Kabinett vorliegen, kündigte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Donnerstag in Berlin an.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar zeigte sich nach dem Spitzentreffen mit Vertretern der Bundesregierung und aller Länder zufrieden. "Wir haben uns da ziemlich schnell getroffen." Kritik kam von der Opposition, aber auch aus den Reihen der SPD. Wirtschaftsverbände protestierten gegen die Absicht, Datenhandel nur noch nach Zustimmung zu erlauben.

Bislang können Unternehmen private Daten wie Anschrift, Alter, auch Kontonummern für Werbezwecke verkaufen, wenn die Betroffenen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Laut Schäuble ist vorgesehen, diese Prinzip umzukehren. Künftig gilt: Einwilligung statt Widerspruch. Auch will der Gesetzgeber nicht weiter dulden, dass Geschäfte im Internet häufig nur geschlossen werden können, wenn der Käufer eine Weitergabe seiner Daten erlaubt. Diese Kopplung wird verboten.

Gewinne aus unrechtmäßigen Datenhandel sollen abgeschöpft sowie die Bußgeld- und Strafvorschriften verschärft werden. Überprüft wird ferner eine Kennzeichnungspflicht, damit die Herkunft der Daten erkennbar wird. Neu in den Datenschutz soll überdies ein Gütesiegel eingeführt werden. Im Gespräch ist auch eine Stärkung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

Die Innenministerkonferenz (IMK) wird sich nach Worten ihres amtierenden Vorsitzenden, Brandenburgs Ressortchef Jörg Schönbohm (CDU), in einer Arbeitsgruppe mit den Defiziten befassen. Bei der IMK im November sollen die Ergebnisse vorliegen und in den Gesetzentwurf des Bundes einfließen.

Schäuble hatte sich nach den jüngsten Skandalen zunächst skeptisch gezeigt, ob Gesetzesänderungen nötig sind. Nach dem Treffen sagte er, der illegale Datenhandel gebe Anlass zu großer Sorge. Bei den Beratungen habe es ein großes Maß an Übereinstimmung gegeben. Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) sprach von einem "Durchbruch" für mehr Verbraucherschutz.

Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels kritisierte die geplante Einwilligungslösung. Diese werde nicht zur Bekämpfung von kriminellem Datenklau beitragen, aber den Versandhandel beeinträchtigen. Auch der Telekommunikationsverband BITKOM warnte davor, diese Regelung generell einzuführen. Die Vorschriften müssten sich auf bestimmte Bereiche des gewerblichen Datenhandels beschränken. Sie könnten dort sinnvoll sein, wo Daten erhoben würden, ohne dass eine Kundenbeziehung bestehe oder angebahnt werde.

Die FDP-Fraktionsvize Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wies darauf hin, im öffentlichen Bereich sei der Datenschutz genauso dramatisch bedroht. "Der Staat muss die Datensammelwut eindämmen, um Missbrauchsgefahr zu verhindern." Der Links-Abgeordnete Jan Korte kritisierte ebenfalls die staatlichen Datensammlungen, sprach aber auch von ersten Schritten in die richtige Richtung.

Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth sagte, die Beschlüsse reichten nicht. "Das Schneckentempo der Bundesregierung ist der Situation nicht angemessen." Die Wirtschaft müsse stärker zu Datenschutz und -sparsamkeit verpflichtet werden. "Allerdings ist der größte Datenkrake der deutsche Innenminister."

Der SPD-Innenpolitiker Michael Bürsch zeigte sich enttäuscht. Außer kurzfristigen, von der SPD schon lange geforderten Änderungen sei nichts herausgekommen. "30 Jahre nach Erlass des Datenschutzrechts hat sich klar gezeigt, dass es den technischen und gesellschaftlichen Anforderungen an Datenschutz in vieler Hinsicht nicht mehr gerecht wird." Der SPD-Datenschutzexperte Jörg Tauss sprach von einem "plötzlichen Alibi-Aktionismus".