Es gebe ein laufendes berufsrechtliches Verfahren, sagte die Sprecherin der Hamburger Ärztekammer, Dorthe Kieckbusch, am Mittwoch. Der Mediziner, der Zahnarzt und Kieferchirurg ist, habe bei Medienauftritten durch Ausführungen über andere Bereiche der Schönheitschirurgie möglicherweise "Gebietsgrenzen" verletzt. "Wir sind der Auffassung, dass man innerhalb der Gebietsgrenzen bleiben sollte", sagte Kieckbusch. Die Ärztekammer ermittele aber nicht im Fall der gestorbenen Patientin, da die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hier Vorrang hätten.
In der Klinik des Arztes war eine 58-jährige Frau am 28. November einige Stunden nach einer Fettabsaugung am Bauch gestorben. Die Staatsanwaltschaft untersucht derzeit noch die Todesursache. Sie will klären, ob möglicherweise der Arzt die Verantwortung für den Tod der Frau trägt. Ersten Erkenntnissen zufolge starb die Patientin an Blutungen.
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