Mehr Befugnisse für BKA:

Schäuble: Grundgesetzänderung für Onlinedurchsuchungen

Der Bundesinnenminister will noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf zur umstrittenen Online-Durchsuchung von Computern vorlegen.

Berlin. Union und SPD hätten bereits 2006 die Verfassung geändert, um die Fahndungsmöglichkeiten des Bundeskriminalamts zu erweitern, sagte Schäuble der "Berliner Zeitung". "Nun müssen wir dem BKA die Befugnisse auch geben, es geht schließlich um Terrorabwehr."

"Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, schlage ich vor, für die Online-Durchsuchungen das Grundgesetz zu ändern", fügte der Minister hinzu. Eine Verfassungsänderung sei nichts Verwerfliches. "Das ist notwendig. Sonst wäre die Verfassung starr."

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zweifelt die Notwendigkeit von Online-Durchsuchungen von Privatcomputern durch das BKA an. Deutschland dürfe sich im Kampf gegen den Terror nicht von bewährten Verfassungsgrundsätzen verabschieden, "sonst hätten die Terroristen gewonnen", sagte sie jüngst. Die Geheimdienste hatten seit 2005 auf eine Dienstanweisung von Ex-Innenminister Otto Schily (SPD) hin online Computer ausgespäht. Der Bundesgerichtshof hatte dies im Februar 2007 mangels gesetzlicher Grundlagen untersagt.

( dpa/abendblatt.de )