Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen einen 32-Jährigen wegen der Vergewaltigung einer Camperin in der Siegaue bei Bonn teilweise aufgehoben. Die Richter bestätigten zwar den Schuldspruch, das Landgericht in Bonn muss aber die Schuldfähigkeit erneut prüfen. Es habe versäumt, ausreichend darzulegen, inwieweit sich die Persönlichkeitsstörung des Angeklagten nicht auf die Tat ausgewirkt habe.