Erfurt.

Es ist ein „massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte“: Das Bundesarbeitsgericht hat Arbeitgebern untersagt, zur Kontrolle von Mitarbeitern ohne konkrete Anhaltspunkte Spähsoftware einzusetzen. Solche „Keylogger“ sollen ermitteln, ob Arbeitnehmer Firmencomputer auch privat nutzen.

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