Polizist bekommt Bewährung für Todesschuss auf Einbrecher

Für den Todesschuss auf einen flüchtenden Einbrecher am Heiligabend 2002 hat das Hamburger Landgericht einen Polizisten zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Die Richter hielten den jetzt 46-Jährigen der Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig. Es ist das dritte Urteil in dem langwierigen Verfahren. Zwei frühere Verurteilungen hatte der Bundesgerichtshof (BGH) kassiert. Der Polizist hatte bei der Verfolgung einer Diebesbande ohne Vorwarnung einen Schuss abgegeben, weil nach seiner Wahrnehmung ein Einbrecher mit einer Waffe auf ihn zielte. Der Getötete war aber unbewaffnet.