Berlin. Das ZDF hat im August den Film „The Hunted – Der Gejagte gezeigt“. Der Martial-Arts-Film steht in Deutschland jedoch auf dem Index.

Das ist dem ZDF noch nie passiert: Am zweiten August-Wochenende zeigte der Sender spät abends einen Film, der es so nie ins Programm hätte schaffen dürfen – weil er in Deutschland auf dem Index steht.

Am 11. August um 23.20 Uhr war auf ZDFneo „The Hunted – Der Gejagte“ von 1995 zu sehen. Der Martial-Arts-Film mit Christopher Lambert in der Hauptrolle hatte von der Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH (kurz: FSK) zu seiner Veröffentlichung im Jahr 1995 die Freigabe FSK 18 bekommen – das gilt bis heute für die „normale“ Version, die auch auf DVD erhältlich ist. Bedeutet: Das ZDF hätte diese Version des Films zwischen 23 Uhr und 6 Uhr zeigen können.

ZDF strahlte ungekürzte Version von „The Hunted – Der Gejagte aus“

Allerdings zeigte der Sender die ungekürzte Version, die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) im Jahr 1997 auf den Index gesetzt wurde. In der ungekürzten Fassung sind mehr blutige Szenen von Samurai-Schwertkämpfen zu sehen.

Eine Szene aus „The Hunted – Der Gejagte“ von 1995 mit Christopher Lambert als Paul Racine (rechts). Die ungekürzte Fassung des Films steht in Deutschland auf dem Index.
Eine Szene aus „The Hunted – Der Gejagte“ von 1995 mit Christopher Lambert als Paul Racine (rechts). Die ungekürzte Fassung des Films steht in Deutschland auf dem Index. © imago/United Archives | imago stock&people

„Wir haben einen Fehler gemacht, wir haben einen indizierten Film ausgestrahlt“, räumte die ZDF-Jugendschutzbeauftragte Karin Breckwoldt gegenüber „TV Spielfilm“ ein. „Ich werde einen Bericht an den Fernsehrat schreiben müssen.“

Breckwoldt monierte allerdings auch, dass in Fällen wie diesen nicht immer einfach zu verstehen sei, welche Behörde einen Film wie freigegeben hat. In Zukunft, so Breckwoldt weiter, werde sich das ZDF in solchen unklaren Fällen lieber im Vorfeld noch mal ans BPjM wenden, um Missverständnisse zu vermeiden.

ZDF zeigte „Halloween“ statt „Coco, der neugierige Affe“

Bereits vor zwei Jahren war dem ZDF eine Programm-Panne unterlaufen, die Jugendschützer nicht gerade glücklich machte. Damals, im Mai 2016, war der Verstoß allerdings deutlich gravierender, weil er sich auf den Sonntagmorgen auswirkte, einer bei Kindern beliebten Sendezeit.

Nichts fürs Kinderprogramm: Der mordlustige Psychopath Michael Myers in „Halloween – Nacht des Grauens“. Das ZDF zeigte den Film 2016 aus Versehen am Sonntagmorgen.
Nichts fürs Kinderprogramm: Der mordlustige Psychopath Michael Myers in „Halloween – Nacht des Grauens“. Das ZDF zeigte den Film 2016 aus Versehen am Sonntagmorgen. © RTL II

Gegen 6 Uhr sollte damals eigentlich „Coco, der neugierige Affe“ laufen, ein Film über einen niedlichen Zeichentrick-Affen, der ein Kunstwerk aus Matsch baut. Stattdessen gab es einen Teil der „Halloween“-Reihe zu sehen, in dem der Psychopath Michael Myers, der als Kind seine Schwester ermordet hatte, nach 15 Jahren Psychiatrie wieder beherzt zum Messer greift.

Nach mehreren Beschwerden wurde der Film nach rund einer halben Stunde aus dem Programm genommen. Das ZDF erklärte die Panne dadurch, dass sich die Sendeplanung kurzfristig geändert habe, weil das Endspiel der Fußball-Champions-League am Vorabend in die Verlängerung gegangen war. Beim Umplanen sei der Fehler passiert.

Eine andere bekannte ZDF-Panne war hingegen zwar peinlich, aber aus Sicht des Jugendschutzes völlig unbedenklich: Im November 2014 zeigte der Sender aus Mainz die Lottoziehung aus der Vorwoche.

(pek/ba)