Hamburg. ARD und ZDF liefern im Internet aktuell nicht nur Videos und Audiodateien, sondern auch Nachrichtentexte. Das soll sich jetzt ändern.

Mittwoch und Donnerstag könnten zwei wichtige Tage für die deutsche Rundfunkpolitik werden. Zunächst beraten die Staats- und Senatskanzleichefs der Bundesländer in Berlin über das Thema. Tags drauf kommen die Länderministerpräsidenten zusammen. Sollten ihre Kanzleichefs sich zuvor auf Substanzielles geeinigt haben, könnte am Donnerstag Wegweisendes verkündet werden.

Im Fall des jahrelangen Streits über die Zulässigkeit presseähnlicher Texte in den Digital-Angeboten der Öffentlich-Rechtlichen scheint es bereits ohne das Zutun der Politik zu einem Durchbruch gekommen zu sein: ARD, ZDF, Deutschlandradio und die Zeitungsverleger haben sich darauf verständigt, dass die Öffentlich-Rechtlichen künftig auf presseähnliche Texte verzichten, sofern sie keinen konkreten Bezug zu einer TV- oder Radiosendung haben.

Stattdessen werden die Online- und Mobilangebote der Anstalten demnächst stärker auf audiovisuelle Inhalte setzen. Bei Streitfragen soll eine paritätisch besetzte Schiedsstelle entscheiden. Das Fachblatt „Horizont“ berichtete zuerst darüber.

Eine offizielle Bestätigung über eine Einigung gibt es aber noch nicht. Deren Verkündung will man offenbar der Politik vorbehalten. Ein ARD-Sprecher verweist darauf, dass die Ministerpräsidenten über das Thema „in dieser Woche“ beraten. Er bittet „um Verständnis, dass wir dem nicht vorgreifen“.

Rundfunkbeitrag könnte neu berechnet werden

Der Streit um die presseähnlichen Texte der Öffentlich-Rechtlichen hatte vor allem durch die Klage der Zeitungsverleger gegen die „Tagesschau“-App für Aufsehen gesorgt. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Köln im Sinne der Verlage entschieden. Eine Revision ließ es nicht zu. Dagegen strengte der NDR eine Nichtzulassungsklage beim Bundesverfassungsgericht an. Diese Klage hat der Sender bisher, nach Auskunft eines Sprechers, nicht zurückgezogen. Dies soll offenbar erst dann geschehen, wenn der Kompromiss Gesetzeskraft hat.

Ein weiteres wichtiges Thema der Rundfunkpolitiker ist eine mögliche Neuberechnung des

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. Bisher gibt die Politik bei den Anstalten bestimmte Programme in Auftrag. Die Sender berechnen den dafür erforderlichen Finanzbedarf, der dann von der

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auf Plausibilität geprüft wird.

Künftig könnten die Anstalten ein von der Politik festgelegtes Budget bekommen, dürften dafür aber ihre Programme selbst bestimmen. Beitragserhöhungen würden sich dann künftig nach der Inflationsrate richten. Dies hat für die Politiker den Charme, dass die für 2021 vorgesehene Beitragserhöhung niedriger ausfallen würde als nach dem bisherigen Verfahren. Schleswig-Holstein, Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Sachsen und Thüringen sind für das System. Die KEF, die um Bedeutung fürchtet, ist dagegen. Hessen und Rheinland-Pfalz sind skeptisch.