Wer innerorts zu schnell mit seinem Auto unterwegs war und geblitzt wurde oder die Vorfahrtregel nicht beachtet hat, erhält ein saftiges Bußgeld. Wie hoch dieses ausfallen oder ob ein Fahrverbot ausgesprochen wird, erfahren Auto- und Kradfahrer mit Hilfe eines Bußgeldrechners.

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Auto- oder Motorradfahrer, die zu schnell gefahren sind, müssen mit Konsequenzen rechnen, die oftmals nicht nur mit der Bezahlung eines Bußgeldes abgegolten sind. In bestimmten Fällen kann sogar ein Fahrverbot ausgesprochen werden. Übrigens: Wer innerorts zu schnell gefahren ist und dabei geblitzt wurde, muss im Vergleich zu einem Tempovergehen außerhalb von geschlossenen Ortschaften neben einem Fahrverbot von 1 bis 3 Monat(en) mit höheren Bußgeldern rechnen.

Was einige Autofahrer nicht wissen: Erst wenn man zwei Mal innerhalb eines Jahres die Geschwindigkeit mit mehr als 26 km/h überstiegen hat, gibt es ein Fahrverbot. Da aber niemand über alle Bußgelder Bescheid wissen kann, greifen immer mehr Auto- und Kradfahrer auf einen Bußgeldrechner zurück, um schnell zu erfahren, wie hoch die zu erwartende Strafe nach einem Verkehrsdelikt ausfallen wird.

Hier gibt es eine Beispiele und die festgelegte Strafe:

  • Zu schnelles Fahren auf gekennzeichneten Straßen, in deren Nähe sich Kinder oder ältere Menschen aufhalten, wird ein Bußgeld von 80 Euro verhängt. Zudem gibt es noch einen Punkt in Flensburg
  • Zu schnelles Fahren mit Schneeketten: Bußgeld ab 10 Euro
  • Wer auf der Autobahn weniger als 1/10 Abstand der Tachowertanzeige zu seinem Vordermann hält, muss mit einem Bußgeld von 400 Euro, 2 Punkten und einem Fahrverbot von 3 Monaten rechnen
  • Bestraft werden per Bußgeldkatalog auch sogenannte Gaffer, die an einer Unfallstelle den Rettungswagen behindern oder Fotos machen. Hier droht eine Strafe von bis zu 5000 Euro
  • Wird ein Fahranfänger in der Probezeit geblitzt, kann sich die Probezeit verlängern und der Fahrer wird zu der Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet in der Probezeit – Konsequenzen der Geschwindigkeitsübertretung bei Fahranfängern
  • Sowohl beim Auto- als auch beim Fahrradfahren ist das Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprechanlage verboten und wird mit 60 bzw. 25 Euro Bußgeld bestraft
  • Wer einen Polizisten beleidigt, muss mit einer Strafe von bis zu 4000 Euro rechnen (dies gilt für das Zeigen des Mittelfingers)
  • Wer im Straßenverkehr die falsche Seite benutzt (Geisterfahrer) muss mir einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen

Bußgeldrechner

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