Unfall Hamburg

Stadtteil Lohbrügge gedenkt des toten Pizzaboten

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Menschen legen Blumen am Unfallort ab. Gegen den Verursacher wird jetzt wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.

Hamburg. Nach dem tödlichen Unfall auf der Lohbrügger Landstraße, durch den ein 23 Jahre alter Mann getötet wurde, laufen die Ermittlungen gegen Unfallfahrer Ismail S. (29) wegen fahrlässiger Tötung. Ermittler warten auf das Ergebnis der Blutprobe, die dem Mann nach dem Unfall entnommen worden war. Es soll Klarheit bringen, ob der 29-Jährige, wie vermutet, zum Unfallzeitpunkt tatsächlich unter dem Einfluss „berauschender Mittel“, Alkohol oder Drogen, stand.

Blumen und Kerzen markieren den Ort, an dem am Montagabend kurz nach 20 Uhr der 23 Jahre alte Hazibullah A. von dem Mercedes GLC erfasst wurde. Der Afghane, der bereits rund zehn Jahre in Deutschland lebte, arbeitete als Auslieferungsfahrer bei einem Pizza-Service. Er wollte gerade zu einer Tour starten und hatte schon die Tür zu seinem Auslieferungsfahrzeug, einem Seat, geöffnet, als er von dem SUV erfasst wurde.

Pizzabote stirbt in Hamburg bei Unfall: Ermittelt wird wegen fahrlässiger Tötung

Die Tür des Autos wurde abgerissen, der 23-Jährige meterweit durch die Luft geschleudert. Er kam ins Unfallkrankenhaus Boberg, wo er noch in der Nacht zum Dienstag seinen schweren Verletzungen erlag. Ein Arzt entnahm dem Unfallfahrer Ismail S., der bei dem Unfall leicht verletzt wurde, noch im Krankenhaus St. Georg eine Blutprobe. Durch den Test kann festgestellt werden, ob und welche Drogen im Blut des Unfallfahrers waren.

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Der Fahrer, der bislang nicht im Zusammenhang mit größeren Straftaten aufgefallen war und als Vertreter sein Geld verdient, wird sich nach jetzigem Stand wegen fahrlässiger Tötung vor einem Gericht verantworten müssen. Das Strafmaß sieht eine Geldstrafe, aber auch eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren vor.

Mann könnte ein längeres Fahrverbot kassieren

Zudem könnte der nach dem Unfall beschlagnahmte Führerschein einbehalten werden und der Mann ein längeres Fahrverbot kassieren – darüber entscheidet dann aber das Gericht. Zu einem späteren Zeitpunkt wird der Mann – wenn er seinen Führerschein zurückhaben möchte – eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung, kurz MPU, bestehen müssen. Außerdem wird er nachweisen müssen, dass er über einen längeren Zeitraum keine Drogen konsumiert hat.

Das geht nur, indem er sich regelmäßig entsprechenden medizinischen Tests unterzieht. Darüber hinaus drohen ihm Regressforderungen seiner Versicherung und Schadenersatzforderungen von Angehörigen des Unfallopfers.

Drogen im Straßenverkehr sind ein seit Jahren immer häufiger festgestelltes Delikt. Im Gegensatz zu Alkohol gelten bei Drogen keine generellen Grenzwerte, die die relative oder absolute Fahruntüchtigkeit markieren. Dabei muss man nicht einmal als Autofahrer unterwegs sein, um bei einem Drogenverstoß den Führerschein zu verlieren. Diese Sanktion droht auch dann, wenn man unter Drogeneinfluss mit einem Fahrrad oder einem E-Roller fährt.

( zv )

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