Hamburg

Polizist soll Autofahrerin bedrängt und ausgebremst haben

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Ein Land Rover Discovery in seiner natürlichen Umgebung – wenn man der Werbung glaubt. Man kann damit auch ganz toll auf der linken Spur fahren und Skodas "schubsen" – wenn man der Staatsanwaltschaft glaubt.

Ein Land Rover Discovery in seiner natürlichen Umgebung – wenn man der Werbung glaubt. Man kann damit auch ganz toll auf der linken Spur fahren und Skodas "schubsen" – wenn man der Staatsanwaltschaft glaubt.

Foto: picture alliance

Der 41-Jährige wollte die Frau offenbar von seinen ganz eigenen Verkehrsregeln überzeugen. Nun kommt es zur Verhandlung.

Hamburg. Eigentlich wäre ein Gerichtsverfahren gar nicht notwendig gewesen: Immerhin hat der 41 Jahre alte Hamburger Polizeibeamte D. bereits einen Strafbefehl wegen Nötigung bekommen. 30 Tagessätze soll er zahlen – er scheint aber der festen Überzeugung zu sein, dass ein Justizirrtum vorliegt, und besteht darauf, den Fall nun vor Gericht verhandeln zu lassen.

Wahrscheinlich geht D. davon aus, dass das, was vor gut einem Jahr auf der Wilhelmsburger Reichsstraße passiert ist, nicht unter Nötigung, sondern unter Verkehrserziehung fällt. Vielleicht umfasst seine Ausgabe der Straßenverkehrsordnung aber auch den Sonderparagrafen "Wer einen Autofahrer daran hindert, die von diesem gewünschte Höchstgeschwindigkeit zu erreichen, ist gemein".

Oder aber die Staatsanwaltschaft schildert den Vorgang völlig anders, als er sich seiner Meinung nach zugetragen hat.

Polizist soll nach Dienstschluss Skodafahrerin ausgebremst haben

Laut Staatsanwaltschaft war der Beamte am Abend des 4. August 2019 mit seinem Land Rover auf der linken Spur der Wilhelmsburger Reichsstraße unterwegs. Zur Geschwindigkeit gibt es keine Angaben, man darf aber davon ausgehen, dass der 41-Jährige nicht wirklich langsam gefahren ist. Jedenfalls deutlich schneller als eine Skoda-Fahrerin, die angab, der Land Rover habe sie zunächst durch dichtes Auffahren bedrängt.

Als die Frau auf die rechte Spur wechselte, um D. Platz zu machen, begnügte er sich laut Staatsanwaltschaft nicht damit, die Frau zu überholen: Stattdessen bremste er sie nun aus, verließ seinen Wagen, zückte seinen Dienstausweis und erklärte der mutmaßlich dezent verdutzten Frau, die linke Fahrspur sei nur für schnelle Fahrzeuge gedacht.

Es bleibt zu vermuten, dass der Polizist die Geschichte etwas anders erzählt – wie genau, das wird das Amtsgericht Harburg am kommenden Donnerstag erfahren: Dann darf D. ab 14 Uhr erklären, wie es eigentlich war und warum sein Verhalten auf gar keinen Fall den Tatbestand der Nötigung erfüllt.

( josi )

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