Landgericht Stralsund

Nach Tod von Erik: Vier Jahre Haft für Ex-Freund der Mutter

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Martina Rathke

Ein 48-jähriger Mann muss wegen Körperverletzung mit Todesfolge im Fall des 20 Monate alten Erik vier Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.

Stralsund. Der kleine Erik aus Wolgast starb durch einen massiven Schlag gegen den Kopf. Das Gericht verurteilte nun einen Mann aus Gützkow wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Einen Sturz, wie vom Angeklagten behauptet, hat es am Tatabend nicht gegeben.

Der 48-Jährige muss für vier Jahre und sechs Monate in Haft. Das Landgericht Stralsund verurteilte den früheren Lebensgefährten der Mutter des Kindes wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Es gebe keinen Zweifel, dass der Mann das Kind massiv geschüttelt und dabei mit dem Kopf gegen einen Gegenstand gestoßen habe, sagte Richterin Birgit Lange-Klepsch. Er habe sich an dem Abend überfordert gefühlt – nicht nur, weil das Kind gequengelt habe, sondern auch, weil er sich Sorgen um die Beziehung gemacht habe. Eriks Mutter war an diesem Abend mit einer Freundin in der Diskothek. Zuvor hatte sich das Paar zeitweise getrennt.

Staatsanwaltschaft wie auch Verteidigung prüfen, ob sie Revision einlegen werden. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor auf Totschlag plädiert und eine Haftstrafe von acht Jahren gefordert. Die Verteidigung beantragte einen Freispruch. Der Gützkower hatte im Verfahren mehrfach beteuert, dass ihm der kleine Junge aus den Händen geglitten und mit dem Kopf auf dem Fußboden geprallt sei. Gestützt sah sich die Verteidigung durch das rechtsmedizinische Gutachten, das einen Sturz nicht ausgeschlossen hatte. Der Junge war am 18. Mai, vier Tage nach dem verhängnisvollen Abend, im Krankenhaus an den Folgen einer massiven Hirnschwellung einen Hirntod gestorben. Erik hatte zudem Blutergüsse am Körper, den Schädel durchzog ein breit klaffender Bruch.

Das Gericht hält allerdings – wie auch die Staatsanwaltschaft - die Variante des Sturzes nicht für glaubhaft. Der Angeklagte habe den angeblichen Sturz erst ins Spiel gebracht, als das rechtsmedizinische Gutachten eine solche Möglichkeit nicht mehr ausschloss, argumentierte der Staatsanwalt. Das Gericht hielt auch die Rekonstruktion des Tatvorganges durch den Angeklagten in einem Polizeivideo für nicht glaubhaft. In dem Video habe er die Puppe herunterschleudern müssen, um ein ähnliches Verletzungsbild zu verursachen, sagte Lange-Klepsch.

Doch Zweifel bleiben. Auch das Gericht kann den genauen Ablauf nicht vollständig nachvollziehen. „Wir wissen, dass es an diesem Abend einen ganz massiven Schlag gegen den Kopf des Kindes gegeben hat. Wir wissen aber nicht, ob der Kopf ungewollt oder vorsätzlich gegen einen Gegenstand geschlagen wurde“, sagte die Richterin. Deshalb sei eine Verurteilung wegen Totschlags nicht in Betracht gekommen, diese würde eine vorsätzliche Tötungsabsicht voraussetzen.

Bereits im Januar war das Kind wegen einer angeblichen Hirnhautentzündung im Krankenhaus behandelt worden. Der rechtsmedizinische Gutachter sagte im Verfahren, dass es sich bereits damals um ein Schütteltrauma gehandelt haben könnte. Allerdings wurde die Probe von den in Wolgast behandelnden Ärzten als nicht verwertbar eingestuft, die Rechtsmedizin wurde darüber nicht informiert.

( (dpa/abendblatt.de) )

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