Am 19. Januar hat die Initiative beim Verwaltungsgericht Klage gegen die Zulässigkeit des Pro-Ikea-Begehrens eingereicht.

Hamburg. Der Streit um Ikea in Altona ist noch nicht beendet, zumindest wenn es nach der Initiative "Kein Ikea in Altona" geht. Am 19. Januar hat die Initiative beim Verwaltungsgericht Klage gegen die Zulässigkeit des Pro-Ikea-Begehrens eingereicht, wie sie erst gestern mitteilte. Das Bürgerbegehren der Initiative "Kein Ikea in Altona" hat eher bestanden als das Pro-Begehren und das zu seiner Anerkennung nötige Drittel an Stimmen zusammengehabt, als das Pro-Begehren zugelassen wurde, berichtet Robert Krause, Vertrauensmann für das Kontra-Begehren. Zur Abstimmung über das Pro-Begehren hat es nur Informationen gegeben, die für eine Ansiedelung von Ikea in Altona sprachen.



Außerdem lautete die Frage auf dem Stimmzettel sinngemäß "Sind Sie für eine Belebung der Großen Bergstraße?" anstelle von "Sind Sie für eine Ikea-Filiale an der Großen Bergstraße?" All das sei rechtswidrig und juristisch anfechtbar, argumentiert die Kontra-Ikea-Initiative. Dazu widerspreche das geplante Ikea-Geschäftshaus dem gültigen Bebauungsplan. Damit sei jede in Zukunft erteilte Baugenehmigung ebenfalls rechtswidrig.

John Hass und Bettina Göbel von der Initiative "Kein Ikea in Altona" und ihre Anwältin Sigrid Töpfer sehen das gesamte Verfahren rund um Ikea als Manöver, um die Ikea-Ansiedelung in Altona gegen alle Widerstände und vorbei an Alternativen durchzusetzen. Eine Klage gegen die Zulässigkeit des Pro-Begehrens sei zwar eigentlich überholt, die Anerkennung der Rechtswidrigkeit der Vorgänge aber nach wie vor möglich. Die Anwohner der Großen Bergstraße seien nämlich nicht mehr von einer Belebung ihrer Straße durch Ikea überzeugt, meint die Kontra-Initiative.