Bierflaschen-Wurf gegen Rennradler

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Andreas Schmidt

Amtsgericht Winsen verurteilte betrunkenen Beifahrer zu 1800 Euro

Winsen. Sie waren auf dem Weg nach Buchholz, um eine alte Lehrerin zu besuchen. Die Sonne schien, EDV-Dozent Titus P. (31) aus Lüneburg saß am Steuer, und auf dem Beifahrersitz feierte Nico P. (26) aus Himbergen, Kreis Uelzen, seine eigene Party an diesem Junitag: Er zischte ein Pils nach dem anderen und zündete sich eine Zigarette nach der anderen an. Das Fenster war offen, da erblickte Nico P. auf der Kreisstraße von Stelle nach Holtorfsloh einen Rennradfahrer auf der Straße.

Jetzt mußte Nico P. im Saal 226 vor Amtsrichter Rolf Fuhlendorf antreten. Der Vorwurf: gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und versuchte gefährliche Körperverletzung. Am Ende der eineinhalbstündigen Verhandlung wird der Mann im "Boss"-Sweatshirt zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt werden.

Der gelernte Bäcker und Außenhandelskaufmann, derzeit arbeitslos, schildert den Vorfall so: "Ich habe den Radfahrer aus dem Auto auf den Radweg aufmerksam gemacht. Es ist gefährlich, wenn Radfahrer auf der Straße fahren, man gerade überholen will und dann ein Auto entgegenkommt. Dann hielten wir an, ich sprach den Radler noch mal an, aber er fuhr um uns herum. Dann sind wir weitergefahren, und Titus drückte mir seine Malzbierflasche in die Hand. Die habe ich ungezielt in dem Straßengraben entsorgt."

Der Mann auf dem Fahrrad, Thorsten R. (37), Marketing-Manager aus Tostedt, hat die Radtour anders in Erinnerung: "Daß man von Autos angehupt wird, wenn man mit dem Rennrad auf der Straße fährt, bin ich gewohnt. Aber auf diesem Straßenabschnitt ist der Radweg aufgebrochen und gefährlich, da muß man auf der Straße fahren. Zweimal wurde ich vom Beifahrer mit dem Schimpfwort ,Arsch' tituliert. Ich fuhr Tempo 30, das Auto fuhr mit Tempo 40 bis 50 an mir vorbei, da flog 30 Zentimeter vor meinem Gesicht eine Flasche vorbei."

Der Radfahrer erschrak, bremste, seine Hände zitterten. Er informierte die Polizei. Den Wurf selbst habe er nicht gesehen. Also löchert der Richter den Fahrer, Titus P. Er klärt ihn vorab darüber auf, daß er sich "nicht selbst in die Pfanne hauen muß". "Nico griff rüber ins Steuer, er wollte, daß ich anhalte. Wenn Nico etwas getrunken hat, ist er ziemlich penetrant, darüber haben wir uns jetzt zerworfen." Auf die Frage, "wie kam es denn nun zum Flaschenwurf", stockt der Befragte und lächelt verlegen. Später sagt er, er habe den Wurf nicht gesehen. Nico P.s Anwalt will "keinen Schädigungsvorsatz und keine Gefährdung" erkennen. Der Richter sieht das anders.

( arus )

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