Hamburg. Ein Junge ist am Mittwochmittag bei einem Verkehrsunfall am Grandweg (Stadtteil Lokstedt) schwer verletzt worden. Nach Angaben der Polizei Hamburg war der Zwölfjährige mit seinem Fahrrad verbotenerweise auf dem linken Gehweg in Richtung Julius-Vosseler-Straße unterwegs.
Parallel zu ihm befuhr ein 76 Jahre alter Mann die Straße mit seinem Opel Meriva. In Höhe der Hausnummer 107 sei der Senior nach links in eine Sackgasse abgebogen. Dabei sei er mit dem querenden Kind kollidiert.
Fahrradunfall in Hamburg-Lokstedt – Junge hätte Fahrbahn benutzen müssen
Der Junge, der einen Fahrradhelm trug, habe unter anderem Schürfwunden im Gesicht erlitten und über Schmerzen geklagt. Ein Rettungswagen habe ihn zur stationären Behandlung ins Krankenhaus gebracht. Die Polizei hat die Ermittlungen zur Unfallursache aufgenommen.
- Schüler mit „Sturmgewehr“ löst Großeinsatz in Niendorf aus
- Elbtunnel und Elbbrücken- „Klimakleber“ sorgen für Mega-Stau
- Autofahrerin flüchtet in Oststeinbek mit vier Promille
Kinder dürfen laut Straßenverkehrsordnung auf dem Fahrrad nur bis zum Alter von zehn Jahren den Gehweg benutzen. Unter Achtjährige müssen das sogar, sofern kein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden ist.
Wer den Gehweg benutzt, muss allerdings beim Überqueren einer Straße absteigen und das Fahrrad schieben. Vom zwölften Lebensjahr an müssen Kinder Radweg oder Fahrbahn nutzen.
Mehr Artikel aus dieser Rubrik gibt's hier: Eimsbüttel