Darin steht, dass Anträge für Windenergieanlagen, die außerhalb der im Flächennutzungsplan als geeignet dargestellten Gebiete gebaut werden sollen, derzeit ruhen. "Vor Auswertung entsprechender Gutachten, die geeignete Standorte identifizieren sollen, werden keine Entscheidungen hierzu getroffen", heißt es abschließend.
Der BSU-Mitteilung war ein interfraktioneller Antrag von CDU und GAL im Juni vergangenen Jahres vorausgegangen. Tenor des Antrags: Windenergie wird allgemein begrüßt, nicht so neue Anlagen in Ochsenwerder. Den Anlass für die interfraktionelle Einigkeit hatte die NET OHG geliefert. Wie berichtet, wollten deren Betreiber Klaus Soltau und Jens Heidorn gegenüber von ihrem Windpark am Ochsenwerder Landscheideweg eine große Anlage installieren (138 Meter Nabenhöhe) - als Ersatz für ein kleines Windrad am Oortkatenweg.
Zwar unterstützt Hamburgs schwarz-grüne Koalition das "Repowering", den Ersatz alter durch neue Anlagen, aber nicht, wenn sie außerhalb eines Vorranggebietes stehen sollen. Geeignete Areale in den Vier- und Marschlanden waren 1998 vom Stadtplanungsausschuss beschlossen und im Flächennutzungsplan dargestellt worden. CDU und GAL sind allerdings der Ansicht, dass die Ausbau- und Erweiterungspotenziale neu zu bewerten sind. Das sollen nun die Gutachten leisten, die von der BSU in Auftrag gegeben wurden.
Mehr Artikel aus dieser Rubrik gibt's hier: Vier- und Marschlande