. "Es gibt doch noch reichlich Gesprächsbedarf", so der Ausschussvorsitzende Lenhard Correll. Und das, obwohl die Ausweisung bereits 2006 durch die Polizei erfolgt war - offensichtlich aber von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt.
In den Gefahrengebieten dürfen Polizisten wie berichtet auch ohne Anfangsverdacht Personen kontrollieren. Überprüft werden zumeist nachts Menschen, die den klassischen Tätergruppen der gehäuften Delikte (in Bergedorf sind es Raub und Körperverletzung) entsprechen - in diesem Fall meist junge Männer. Ziel ist es, Straftaten zu verhindern.
Dass die Daten auch völlig unbescholtener Menschen drei Monate lang gespeichert werden, empörte in der Vergangenheit aber immer wieder die Eltern Jugendlicher, die etwa nachts im Schlosspark Ziel der Kontrollen waren. "Wir würden gern ganz genau wissen, was mit den Daten passiert", so Lenhard Correll. Und auch Zahlen soll der Referent vorlegen. Denn da das Gefahrengebiet der Prävention diene, "wollen wir mal wissen, welche Erfolge zu sehen sind".
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