Pressemitteilung

Landespolizeiamt rügt Berichterstattung der Polizei Lübeck

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Ein Einsatzwagen der Polizei steht vor einer Dienststelle.

Ein Einsatzwagen der Polizei steht vor einer Dienststelle.

Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Nach zwei Schlägereien in Lübeck steht die Lübecker Polizei in der Kritik. Schelte kommt auch vom Landespolizeiamt in Kiel. „Die Kritik an einigen konkreten Formulierungen war gerechtfertigt“, sagt der stellvertretende Landespolizeidirektor.

Lübeck (dpa/lno). Im Zusammenhang mit zwei Schlägereien mit insgesamt sechs Verletzten hat die Lübecker Polizei Fehler in der Kommunikation eingeräumt. Die Vorgänge würden jetzt aufgearbeitet, sagte ein Polizeisprecher am Montag. Die Polizei hatte am Wochenende in einer Pressemitteilung dazu aufgefordert, ein im Netz kursierendes Video von einer Auseinandersetzung in der Lübecker Innenstadt nicht zu verbreiten und von privaten Geräten zu löschen. Sie begründete das mit dem Schutz Dritter.

Lübecker Polizei: „Kommunikationsziel verfehlt“

„Das Kommunikationsziel einer unaufgeregten, sachlichen und neutralen Information der Bürgerinnen und Bürger ist mit den Veröffentlichungen am Wochenende offenkundig verfehlt worden“, sagte der stellvertretende Landespolizeidirektor, Hartmut Kunz, am Montag. Es habe in Teilen zu recht Kritik an der gewählten Informationslinie und auch an konkreten Formulierungen gegeben, sagte Kunz weiter.

Am Freitag waren nach Polizeiangaben zunächst zwei Jugendliche im Alter von 14 und 17 Jahren am Rande einer Schulsportveranstaltung von zwei anderen Lübeckern im Alter von 16 und 19 Jahren geschlagen und getreten worden. Kurz darauf wurde die Polizei wegen einer Schlägerei in der Lübecker Innenstadt alarmiert. Auch bei dieser Schlägerei vor einem Imbiss seien der 16-Jährige und der 19-Jährige beteiligt gewesen, sagte ein Polizeisprecher. Die „Lübecker Nachrichten“ und der NDR hatten zuvor berichtet.

Einsatzbegleitende Berichterstattung soll aufgearbeitet werden

Zu der Aufforderung der Polizei, ein Video von der Schlägerei in der Innenstadt im Internet zu löschen, sagte Kunz, die Landespolizei könne durchaus in den sozialen Medien auf etwaige rechtliche Folgen hinweisen. „Es obliegt aber der Landespolizei nicht, etwaige Motivationen von Menschen, die sich das Video anschauen wollen, zu bewerten oder pauschal als "Sensationsgier" zu bezeichnen“, sagte er. „Diese Wirkung war nicht beabsichtigt, die gewählte Wortwahl hat aber offenkundig genau diese Wirkung erzielt“, sagte er.

Er kündigte an, dass die einsatzbegleitende Berichterstattung der Polizeidirektion Lübeck intern aufgearbeitet und auch im Hinblick auf Verbesserung der Kommunikation thematisiert werden soll.

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( © dpa-infocom, dpa:230918-99-238030/4 (dpa) )