Hamburg . Niederlage für Hamburger Bündnis. Gesetzentwurf verstößt gegen Koppelungsverbot und greift in Kompetenzen des Bundes ein.

Von einem „Schlag ins Gesicht der Bevölkerung und der Beschäftigten in den Krankenhäusern“ sprach Kirsten Rautenstrauch nach dem Urteil. Ihre Mitstreiterin Regina Jürgen sagte: „Die Kaltherzigkeit, die aus diesen Begründungen spricht, schockiert mich.“ Tief enttäuscht zeigten sich die beiden Pflegerinnen und Mit-Initiatorinnen des „Hamburger Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus“ nach der Entscheidung des Hamburgischen Verfassungsgerichts am Dienstag, das geforderte „Volksbegehren gegen den Pflegenotstand“ zu verbieten.

Die Initiatoren der Volksinitiative hatten erklärt, sie wollten das Hamburger Krankenhausgesetz ändern, um durch mehr Jobs die Pflege und Hygiene in Kliniken zu verbessern. Gerichtspräsident Friedrich-Joachim Mehmel betonte, es sei nicht Aufgabe des Verfassungsgerichts, die „inhaltliche Berechtigung“ dieses Anliegens zu beurteilen, sondern es gehe um den rechtlichen Rahmen. Mit Blick darauf waren schon bei der mündlichen Verhandlung im April drei Knackpunkte deutlich geworden.