Hamburg. Müssen in Hamburg künftig auch Handwerks-, Anwalts- oder Ärztekammern ihre Dokumente für alle einsehbar ins Internet stellen – neben der Handelskammer und womöglich auch dem NDR? Auch um diese Grundsatzfrage sollte es am Mittwoch vor dem Hamburger Verwaltungsgericht gehen.
Anlass der Verhandlung war, wie berichtet, eine Klage des Chaos Computer Clubs (CCC) und seines Vorstands Michael Hirdes gegen die Handelskammer aus dem Jahr 2015. Die Kammer hatte sich geweigert, ihre Akten ins Transparenzportal der Stadt im Internet zu stellen. Der CCC aber, der an der Erarbeitung des Gesetzes beteiligt war, sieht nicht nur die Kammer in der Pflicht, Akten zu veröffentlichen, sondern auch andere Institutionen der „mittelbaren Staatsverwaltung“. Dazu gehören neben anderen Kammern Hochschulen und der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Eine Entscheidung könnte daher auch diese zu mehr Transparenz zwingen.
Das erhoffte Grundsatzurteil allerdings blieb zunächst aus. Stattdessen wurde nach Aussagen von Verfahrensbeteiligten die Frage erörtert, ob die Klage überhaupt zulässig sei. Zudem habe das Gericht deutlich gemacht, dass es das Transparenzgesetz für handwerklich nicht gut gemacht halte, sagte CCC-Anwalt Martin Bill. Daher gebe es Unklarheiten auch bei der Frage, für wen es überhaupt gelte. Gleichzeitig sei das Gesetz aber einmalig in seinem Anspruch, so die Richter, die laut Bill andeuteten, dass sie mehrheitlich davon ausgehen, dass die Klage zulässig ist. Diese Frage solle noch in diesem Jahr entschieden werden – und dann gegebenenfalls auch gleich ein Urteil in der Sache gefällt werden. Einen Termin für die aufgeschobene Grundsatzentscheidung gibt es bisher nicht. Kläger Hirdes bedauerte nach der Verhandlung zwar, „dass wir zweieinhalb Jahre nach unserer Klage nicht weiter sind“. Zumindest aber sei es „gut, dass eine Entscheidung noch für dieses Jahr zugesagt wurde“.
Das neue Präsidium der Handelskammer hatte kürzlich selbst entschieden, Unterlagen gemäß Transparenzgesetz künftig ins Netz zu stellen. Vorher müsste aber die Satzung geändert werden. Die Kammer bedauerte am Mittwoch, dass der CCC das Verfahren dennoch zur Erzwingung einer Grundsatzentscheidung fortführen wolle.
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