Hamburg. In der Diskussion um die Änderung des Hamburger Wahlrechts hat die AfD-Fraktion in der Bürgerschaft einen eigenen Vorschlag präsentiert. Er würde den Bürgern weniger Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments geben, als das bislang der Fall ist. Demnach solle Hamburg statt in 17 in sieben Wahlkreise unterteilt werden, die den Bezirken entsprechen. Die Wähler sollen ihre Stimmen, deren Anzahl die AfD offenlässt, entweder direkt einem Kandidaten, mehreren Kandidaten oder aber Parteilisten geben können. Welche Kandidaten dann ins Parlament einziehen, soll über ihre Platzierung auf der Parteiliste und Zahl ihrer Persönlichkeitsstimmen errechnet werden – wobei Letztere eher gering gewichtet werden sollten, wie AfD-Fraktionschef Jörn Kruse sagte.
Bislang entscheiden in den Wahlkreisen, über die 71 der 121 Bürgerschaftsmandate vergeben werden, allein die Persönlichkeitsstimmen. Eine Landesliste, über die bislang 50 Mandate vergeben werden, sieht die AfD als Option, damit die Parteien einige prominente Kandidaten sicher ins Parlament bringen können. Auch die anderen Parteien denken über die Änderung des vielfach als zu kompliziert wahrgenommenen Wahlrechts nach – bislang allerdings ohne Ergebnis.
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