Hamburg. Der erste Blick in die Wohnung nach einem langen Arbeitstag: Der Boden ist gewischt, die Wäsche gemacht, und der Badezimmerspiegel blitzt wieder. Herrlich! Kein Wunder, dass immer mehr Menschen die Leistungen von Putzfrauen und Haushaltshilfen in Anspruch nehmen.
Neben der Sauberkeit dürfte das Kriterium Vertrauen dabei ganz oben auf der Liste stehen. Schließlich möchte niemand einfach irgendwen unbeaufsichtigt in die eigenen vier Wände lassen. Aber wo findet man eine geeignete Haushaltshilfe? Wie teuer ist das? Und was ist eigentlich legal und was nicht?
Um es klar zu sagen: So, wie es in den meisten Deutschen Haushalten geregelt ist, ist es nicht legal. Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) belegt, dass immer noch rund 80 Prozent der 3,6 Millionen Haushaltshilfen in Deutschland schwarz arbeiten. Die gesetzlichen Neuerungen in den vergangenen Jahren, die es einfacher machen sollten, Haushaltskräfte legal anzumelden, haben angesichts dieser Quote noch keine durchschlagende Wirkung gezeigt.
Über die Jahre hat sich ein Unter-der-Hand-System auf Empfehlungsbasis entwickelt, dass sich nur in seltenen Fällen an schwarzen Brettern und Stellenannoncen wiederfindet. Per Mundpropaganda werden die Kräfte immer wieder weitervermittelt. Nach dem Motto: Wenn es alle machen, kann es ja nicht so schlimm sein. Fliegt die Schwarzarbeit aber auf, kann es böse enden.
Dennoch ist in den vergangenen Jahren Bewegung in den Markt gekommen. Eine Vielzahl von Onlineportalen bietet Haushaltsdienstleistungen zu günstigen Preisen an. Das Versprechen: Alle Putzfrauen sind ordentlich angemeldet, und die Dienstleistung kann später sogar steuerlich abgesetzt werden.
Wer sich aber einmal auf die Suche nach einer Putzfrau gemacht hat, der wird schnell feststellen: Die eine Homepage oder Anlaufstelle gibt es nicht. Vielmehr gibt es verschiedene Möglichkeiten, die zur passenden Haushaltskraft führen. Das Hamburger Abendblatt hat sich die verschiedene Möglichkeiten genauer angeschaut:
Suche über die Haushaltsjobbörse :
Wer nicht über die großen Plattformen gehen will, der kann auch über die Jobbörse der Minijob-Zentrale nach einer Haushaltskraft suchen. (www.haushaltsjob-boerse.de). Der Weg ist sicher und bequem – allerdings gibt es aktuell nur eine Handvoll Angebote in Hamburg.
Hamburger Gebäudereinigungsfirmen:
Die meisten Firmen dieser Art sind auf die Reinigung von Büros und Geschäftsräumen spezialisiert. Einige bieten aber auch die Reinigungen in Privathaushalten an. Zwei Beispiele:
Das Reinigungsunternehmen Katzer GmbH in Hamburg mit Sitz am Rütersbarg verfügt über speziell ausgebildetes und fest angestelltes Personal für Privathaushalte. Interessenten melden sich am besten per Mail an khufnagel@caratsoft.de. Nach einem Hausbesuch beim Kunden schickt die Firma ein Angebot zu. Der Kunde lernt die Reinigungskraft noch vor dem ersten Einsatz kennen. Abgerechnet wird pro gebuchter Dienstleistung, Abos und Pauschalen gibt es nicht. Der genaue Preis wird nach der Wohnungsbesichtigung ermittelt, liegt in jedem Fall aber unter 30 Euro brutto pro Stunde, wie Kundenbetreuerin Kerstin Hufnagel mitteilte.
Auch das Gebäudereinigungsunternehmen Steinberg mit Sitz an der Waidmannstraße in Altona-Nord bietet die Reinigung in Privathaushalten an. Wie Mitarbeiter Lars Endom mitteilte, erfolgt nach einem Beratungsgespräch ein Hausbesuch, im Anschluss wird ein Angebot erstellt. Auch hier lernt der Kunde die Reinigungskraft vorab kennen. Pauschalen (pro Woche oder pro Monat) sind möglich. Die Preise starten je nach Leistungsanforderung bei 16,50 Euro pro Stunde. Kontakt über das Service-Telefon 0800-291 77 77, weitere Infos unter www.steinberg-gebaeudereinigung.de.
Online-Vermittlungsplattformen:
Mittlerweile gibt es zahlreiche Portale, die Reinigungskräfte vermitteln – ob für den einmaligen Einsatz oder die regelmäßige Reinigung. Zwei bundesweite und zwei Hamburger Beispiele:
Helpling ist eine Online-Vermittlungsplattform für Reinigungskräfte, die laut Angaben des Unternehmens bereits mehr als 10.000 Hamburger genutzt haben. Der Hauptsitz des Unternehmens ist in Berlin. Wie eine Sprecherin mitteilte, sind alle Haushaltshilfen versichert, verfügen über einen Gewerbeschein, ein Gesundheits- und ein polizeiliches Führungszeugnis. Nach der Registrierung kann der Kunde die Eckdaten angeben, etwa die Größe der Wohnung, aber zum Beispiel auch, ob die Reinigung der Fenster gewünscht ist. Nach einem Klick wird eine Trefferliste mit Putzkräften aus der Umgebung angezeigt, aus der der Kunde eine Auswahl treffen kann. Wer sich zuerst meldet, bekommt den Job. Putzutensilien muss der Kunde bereitstellen. Die Preise orientieren sich laut einer Sprecherin an den Schwarzmarktpreisen und an den Lebenshaltungskosten. In Hamburg liegen die Gebühren bei 15,90 pro Stunde, 20 Prozent davon gehen an Helpling. Die Haushaltskräfte seien im Rahmen ihrer Tätigkeit über Helpling haftpflichtversichert – für den Fall, dass etwas kaputtgehen sollte. Kontakt: www.helpling.de
Book a tiger wurde 2014 in Berlin gegründet und ist seitdem auf Expansionskurs. Laut Sprecherin Jenny Schmidt durchlaufen die Reinigungskräfte einen „intensiven Auswahlprozess“ und sind fest angestellt, haftpflicht- und sozialversichert. Eine Reinigung kann ab 15,90 Euro pro Stunde gebucht werden, wobei der Mindestumfang eines Auftrags 2,5 Stunden beträgt. Für Kunden besteht keine Vertragsbindung. Wer mit einer Reinigungskraft aber zufrieden war, könne diese für die Zukunft fest buchen. Die Putzutensilien müssen bereitgestellt werden. Kontakt: www.bookatiger.com
Maideasy ist ein Hamburger Unternehmen, das sich bewusst von den großen Onlineanbietern absetzt. Laut Gründer David Richter zahlt Maideasy fair und über Tarif. „Für uns ist es wichtig, dass unsere Mitarbeiter auch von ihrer Arbeit leben können.“ Die Reinigungskräfte – teils fest angestellt, teils freischaffend – seien „handverlesen“ und hoch professionell. Abgerechnet wird nicht pro Stunde, sondern gestaffelt nach Quadratmetern pro gereinigter Wohnung. Die Gebühren starten bei 49 Euro pro Reinigung (bei wöchentlichem Abomodell). Die Reinigungsmittel müssen nicht zur Verfügung gestellt werden. Kontakt: www.maideasy.de
Miss Finish wurde 2011 in Hamburg gegründet und bedient nach Angaben einer Mitarbeiterin rund 300 Haushalte in der Stadt. Das Unternehmen garantiert festangestellte, haftpflicht- und sozialversicherte Haushaltshilfen. Nach der Kontaktaufnahme erfolgt ein Beratungsgespräch mit der Geschäftsführung in der Wohnung des Kunden. Im Anschluss wird ein Dienstleistungsauftrag erstellt, der zu jedem Zeitpunkt mit einer Frist von 24 Stunden kündbar ist. Miss Finish berechnet 23,60 Euro pro Stunde, wobei die Mindesteinsatzzeit zwei Stunden beträgt. Die Putzutensilien müssen zur Verfügung gestellt werden. Kontakt: www.missfinish.de
Gibt es Qualitätschecks
bei den Onlineanbietern?
Stiftung Warentest hat Ende 2014 mehrere große Putzportale getestet, darunter auch die hier genannten Helpling und Book a tiger. Als empfehlenswert eingestuft wurde keines der Portale.
Die Gründe lagen laut Stiftung Warentest unter anderem in mangelnder Putzqualität. Laut einer Mitarbeiterin komme es bei den großen Anbietern jedoch sehr auf den Einzelfall an. Einen aktuellen Test für die Qualität der Dienstleistungen gibt es nicht. Die Schwankungen in den Leistungen der einzelnen Putzkräfte spiegeln sich jedoch auch in aktuellen Onlinebewertungen unterschiedlicher Portale wider: Einige Kunden sind total unzufrieden, andere begeistert.
Kann ich die über Onlineportale
gebuchten Reinigungsleistungen
von der Steuer absetzen?
Die Onlinedienstleister werben damit, dass die Zahlungen steuerlich absetzbar sind. Das ist jedoch nicht ganz unstrittig. Laut Einkommenssteuergesetz muss dafür die Zahlung nämlich auf das Konto des Leistungserbringers, also auf das der Putzkraft, erfolgen. Das ist bei allen genannten Plattformen nicht der Fall. Auf Nachfrage teilte die Hamburger Finanzbehörde mit, dass derzeit auf Bundesebene erörtert werde, ob auch Überweisungen auf Konten von Onlinevermittlern anerkannt werden. Der Ausgang ist bislang noch unklar.
Wie stelle ich sicher, dass meine
Putzkraft nicht schwarz arbeitet
– und wie melde ich sie an?
Die Onlineportale versprechen, dass die nicht fest angestellten Kräfte über einen Gewerbeschein verfügen. Stiftung Warentest empfiehlt dennoch, sich offiziell bestätigen zu lassen, dass die gebuchte Reinigungskraft selbstständig arbeitet, um rückwirkende Sozialabgaben zu verhindern. Die „Clearing-Stelle“ der Deutschen Rentenversicherung prüfe das kostenlos im Statusfeststellungsverfahren unter Telefon 0800-10004800.
Bei privat vermittelten Putzkräften – sei es über eine Empfehlungen von Freunden oder über Aushänge – gilt dasselbe. Hat die Putzkraft kein selbstständiges Gewerbe angemeldet und kommt es zu einem regelmäßigen Beschäftigungsverhältnis, ist der Kunde dazu verpflichtet, einen Minijob anzumelden. Zuständig dafür ist die Minijob-Zentrale in Essen. Dazu lädt man sich das Anmeldeformular auf der Seite www.minijob-zentrale.de herunter, druckt es aus und füllt es zusammen mit der Haushaltshilfe aus. Im Anschluss schickt der Arbeitgeber es per Post an: Knappschaft-Bahn-See, Minijob-Zentrale, 45115 Essen.
Das Gehalt zahlt der Arbeitgeber dann direkt an die Putzfrau, Sozialabgaben und Steuern werden separat von der Minijob-Zentrale abgebucht. Für Hamburg empfiehlt diese ein Mindestgehalt von zehn Euro pro Stunde.
Die Minijob-Zentrale nennt ein Beispiel: Eine Familie beschäftigt eine Putzfrau für zwei Stunden pro Woche, sodass sie pro Monat im Schnitt 90 Euro bezahlt, im Jahr also 1080 Euro. Diesen Betrag überweist sie an die Putzfrau. 13,41 Euro werden zusätzlich pro Monat von der Minijob-Zentrale für Steuern und Sozialabgaben abgebucht. Darüber gibt es am Jahresende eine Quittung, die Familie A beim Finanzamt einreichen kann. Der Staat erstattet dann bis zu 20 Prozent der Gesamtaufwendungen, maximal 510 Euro.
Eine Putzfrau im Minijob hat übrigens im Krankheitsfall Anspruch auf eine Lohnfortzahlung von bis zu sechs Wochen. 80 Prozent trägt (wie bei normalen Angestelltenverhältnissen auch) die Krankenkasse.
Welche Risiken bestehen
bei Schwarzarbeit?
Wolfgang Buschfort, Sprecher der Minijob-Zentrale, rät dringend zur ordnungsgemäßen Anmeldung. Wird eine Putzfrau schwarz beschäftigt, könne das gravierende Folgen haben.
„Wenn der Arbeitgeber erwischt wird, muss er die Sozialversicherungsbeiträge unter Umständen rückwirkend für viele Jahre zurückzahlen. Außerdem droht ein Ordnungsgeld von bis zu 5000 Euro.“ Aber vielleicht am wichtigsten: „Wenn eine nicht angemeldete Putzkraft zum Beispiel stürzt, trägt der Arbeitgeber die Kosten“, so Wolfgang Buschfort. „In schlimmen Fällen müsste er zum Beispiel die lebenslange Rente bezahlen.“
Mehr Artikel aus dieser Rubrik gibt's hier: Hamburg