St. Georg

Bürgerverträge beenden Streit um Flüchtlingsheime weitgehend

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Oliver Schirg

Verwaltungsgericht: Bislang keine neuen Klagen gegen Unterkünfte. Stadt lehnt jedoch Vergleichsvorschlag aus Neugraben-Fischbek ab

St. Georg. Die vor gut zwei Wochen mit Bürgerinitiativen geschlossenen Bürgerverträge über die Unterbringung von Flüchtlingen haben offenbar zu einer weitgehenden Befriedung in der Stadt geführt. Seit Abschluss der Verträge seien bis zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Klagen beim Verwaltungsgericht eingegangen, teilte das Gericht gestern auf Anfrage mit. Derzeit seien lediglich zwei seit längerer Zeit laufende Verfahren anhängig: eines aus Eimsbüttel und eines aus Neugraben-Fischbek. In den am 20. Juli unterzeichneten Bürgerverträgen wurde vereinbart, wie Flüchtlinge in den Stadtteilen integriert werden sollen. Kern der Verträge ist die sogenannte 3x300er-Regelung. Danach werden neue Flüchtlingsheime nur noch maximal 300 Plätze haben. Bestehende größere Unterkünfte werden bis Ende 2019 auf 300 Plätze verkleinert. Um für weitere Zuwanderung gewappnet zu sein, soll es bis 2019 stadtweit maximal 300 Flüchtlingscamps geben. Gegenwärtig hat die Hansestadt rund 180 Unterkünfte.

Die Tageszeitung „Die Welt“ hatte am Mittwoch berichtet, dass sich in Neugraben-Fischbek weiterhin rund 20 Anwohner trotz des Bürgervertrags vor Gericht gegen die Errichtung der Flüchtlingsunterkunft „Am Ascheland II“ wehren wollen. Die Kläger, die der „Streitgemeinschaft Vogelkamp“ angehören, hatten ihre Klage vor dem Verwaltungsgericht im Mai eingereicht. Sie wollen, dass in Neugraben-Fischbek statt insgesamt 1500 lediglich 1000 Flüchtlingsplätze eingerichtet werden.

Die Stadt habe zuvor ein Vergleichsangebot seiner Mandanten abgelehnt, sagte Gero Tuttlewski von der Kanzlei Klemm & Partner. In dem entsprechenden Schreiben an den SPD-Fraktionschef Andreas Dressel, das dem Abendblatt vorliegt, wird beispielsweise eine „verlässliche Regelung“ gefordert, die Flüchtlingseinrichtungen nach fünf bzw. zehn Jahren „dem normalen Wohnungsmarkt zuzuführen“. Außerdem sollte möglichst rasch ein interkultureller Quartiertreffpunkt realisiert werden.

Dressel habe diesen Vergleichsvorschlag abgelehnt und erklärt, der (mit einer anderen Bürgerinitiative) vereinbarte Bürgervertrag stelle einen „mehr als fairen Kompromiss“ dar. An den Vertrag fühle man sich gebunden. Der „Welt“ sagte Dressel: „Dass jetzt einzelnen, nicht in der Bürgerinitiative organisierten Anwohnern der Kompromiss nicht reicht und sie trotzdem vor Gericht gehen, ist bedauerlich.“

Tuttlewski wiederum verwies darauf, dass Dressel nach Abschluss des Bürgervertrags für Neugraben-Fischbek seine Mandanten ausdrücklich aufgefordert habe, ein Vergleichsangebot vorzulegen. Daraufhin habe man in der Hoffnung auf Verhandlungen mit der Stadt eigene Vorschläge formuliert. „Ich hoffe jetzt, dass die Ankündigung von Dressel, man werde auch mit Anwohnern, die nicht von Bürgerinitiativen vertreten wurden, verhandeln, kein Lippenbekenntnis ist.“

Nach Kenntnis von Tuttlewski wollen sich auch in Hummelsbüttel, Billwerder und Billstedt Anwohner mit den von der Stadt geplanten Flüchtlingseinrichtungen in ihrer Nachbarschaft nicht abfinden. Allerdings gibt es weder für Hummelsbüttel noch für Billwerder einen Bürgervertrag. In Hummelsbüttel einigte man sich gar nicht; in Billwerder gab es lediglich eine Teilverständigung.

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