Prozess

Staatsanwaltschaft will lebenslänglich für Yagmurs Mutter

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Bettina Mittelacher

Melek Y. soll ihre Tochter zu Tode geprügelt haben, der Vater Hüseyin Y. das Kind nicht geschützt haben. Die Verteidigung fordert eine milde Strafe. Urteilskündung ist am 25. November.

Hamburg. Über Monate soll sie ihre dreijährige Tochter gequält haben: Die Staatsanwaltschaft hat vor dem Landgericht Hamburg eine lebenslange Haftstrafe für die Mutter der getöteten Yagmur gefordert. Die 27-Jährige soll wegen Mordes und Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilt werden. Zusätzlich solle das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellen, sagte die Staatsanwältin in ihrem eindringlichen Pläydoyer am Dienstag. Das würde ausschließen, dass Melek Y. nach 15 Jahren vorzeitig entlassen werden kann.

Die Anklage begründete das mit den „besonders verwerflichen Umständen der Tat“. Die Angeklagte habe aus „gefühlloser, mitleidloser Gesinnung gehandelt“, so die Staatsanwältin.

Bei dem Vater Hüseyin Y. sieht die Staatsanwaltschaft die Tatbestände der Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen und Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen erfüllt. Er sei als Vater verpflichtet gewesen, die Misshandlungen der Mutter zu unterbinden, sagte die Anklagevertreterin. Hüseyin Y. solle für sechs Jahre in Haft.

Die Verteidigung der Mutter: Vater ist schuld am Tod des Kindes

Die Verteidigerin der Mutter, Sultan Maden-Celik, beschuldigt in ihrem Pläydoyer den Vater Yagmur misshandelt zu haben. Allerdings habe ihre Mandantin nicht genug dagegen unternommen. Die Rechtsanwältin bat die Richter um eine „milde Strafe“, die sie ins Ermessen des Gerichts stellte.

Hüseyin Y. habe von den Misshandlungen an seiner Tochter nichts mitbekommen, sagte sein Verteidiger Carsten Kerschies. Er verlangte eine Bewährungsstrafe. „Der Vater ist durch den Tod seines Kindes ausreichend bestraft“, so der Jurist. Anders als Melek Y. meldet sich Yagmurs Vater zu Wort. Er habe seiner Tochter nie Gewalt zugefügt, sagte Hüseyin Y. Er habe sich nicht vorstellen können, dass sie stirbt. „Ich habe Yagmur geliebt.“

Staatsanwältin: „Die Mutter hat das Mädchen gehasst“

Yagmur war kurz vor Weihnachten 2013 in der Wohnung ihrer Eltern an den Folgen schwerer Misshandlungen gestorben. „Sie hat jede Sekunde damit gerechnet, wieder von ihrer Mutter angegriffen zu werden“, erklärte die Staatsanwältin. Die Mutter habe das Mädchen gehasst, der Grund dafür sei allerdings unklar geblieben: „Das Motiv der Angeklagten für diese schreckliche Tat haben wir nicht erfahren.“

Am Morgen hatte zunächst eine körperliche Konfrontation zwischen den angeklagten Eltern im Prozess um den Tod der kleinen Yagmur für Aufregung im Saal 288 des Landgerichts gesorgt. Bei einem zufälligen Zusammentreffen der beiden am 14. November im Untersuchungsgefängnis war Hüseyin Y. auf seine Noch-Ehefrau Melek zugestürmt und hatte sie offenbar geschlagen. Sie wurde in der Gefängnis-Ambulanz untersucht.

Gericht lehnte neuen Beweisantrag der Verteidigung am Morgen ab

Die Rechtsanwältin der Mutter, Sultan Maden-Celik, stellte wegen dieses Vorfalls einen neuen Beweisantrag. Der angebliche Angriff zeige, dass Hüseyin Y. gewalttäig sei, sagte sie. Aus ihrer Sicht ein Hinweis, dass der Vater auch gegen Yagmur Gewalt angewendet habe. Dadurch verzögerten sich die angekündigten Pläydoyers zunächst. Das Gericht lehnte den Antrag jedoch ab.

Der Prozess läuft seit Mitte Juni. Vor Gericht haben die beiden Angeklagten seitdem zu den Vorwürfen geschwiegen. Das Urteil will das Gericht am 25. November verkünden.

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