Neupack

Streikende dürfen über ihre Ziele informieren

Neupack muss akzeptieren, dass die Streikenden über die Ziele des Streiks informieren dürfen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Hamburg.

Hamburg. Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat jetzt entschieden, dass der Verpackungshersteller Neupack ab sofort akzeptieren muss, dass die Streikenden vor dem Werkstor Zutrittswillige über die Ziele des Streiks informieren – auch, wenn der Arbeitskampf nun schon fast drei Monate dauert.

Solche Ansprachen dürfen bis zu 15 Minuten dauern. Diese Verzögerungen beim Zutritt zu den Werken müssen hingenommen werden. Blockaden sind allerdings nicht zulässig.

( (stü) )

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