Hamburg. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat allzu kühnen Hoffnungen auf eine Senkung der Klassengrößen an Gymnasien vorerst eine Absage erteilt. In einem Beschluss stellte das Gericht klar, dass in diesem Schuljahr für die fünften und sechsten Klassen eine sogenannte Organisationsfrequenz von 29 Schülern gilt. Dieser Richtwert darf um bis zu zehn Prozent überschritten werden, sodass Klassengrößen von maximal 32 Schülern möglich sind.
Die Schulbehörde hatte die Gymnasien vor der Sommerpause aufgefordert, die fünften Klassen in diesem Schuljahr mit maximal 28 Kindern einzurichten. Hintergrund ist ein neuer Passus im Schulgesetz. "Keine Klasse an Gymnasien soll größer als 28 Schülerinnen und Schüler sein", heißt es in Paragraf 87, Absatz 1, des Schulgesetzes.
Doch das OVG weist in seiner Entscheidung nun nach, dass diese "Sollregelung" für die fünften und sechsten Klassen noch nicht gilt. Eine Übergangsvorschrift zur Schulgesetzänderung legt ausdrücklich fest, dass die Schüler dieser beiden Klassenstufen "ihren Bildungsgang nach Maßgabe der bisher geltenden Vorschriften" fortsetzen. Laut OVG sind damit unter anderem die alten Organisationsfrequenzen gemeint. Offensichtlich hatte die Behörde ihr eigenes Gesetz und die Übergangsvorschrift anders interpretiert.
In dem konkreten Fall, den das OVG entschieden hat, konnten die Eltern eines Fünftklässlers erreichen, dass ein bestimmtes Gymnasium ihr Kind aufnehmen muss. Die Schule hatte die Aufnahme zunächst mit dem Hinweis abgelehnt, dass die Kapazitäten erschöpft seien. Drei der vier fünften Klassen hatten 28 Schüler, eine Klasse 29 Schüler.
"Wir müssen in diesem Schuljahr in den Fällen, in denen von Eltern Widerspruch eingelegt wurde, größere Klassen zulassen", sagte Brigitte Köhnlein, Sprecherin der Schulbehörde. Das sei aber ein "Übergangsphänomen".
In der Praxis hat die Gerichtsentscheidung die Schulen jedoch nicht vor große Probleme gestellt. Nach Recherchen des Abendblatts gibt es nur wenige Gymnasien mit fünften Klassen, in denen 30 Schüler sitzen - offensichtlich der höchste erreichte Wert.
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