Kurz vor der Bürgerschaftswahl will der CDU-geführte Senat das Beamtengesetz so ändern, dass Top-Beamte, die ihre Stelle bislang auf Zeit innehatten, nun auf Lebenszeit ernannt werden können. Nach Abendblatt-Informationen profitieren mindestens drei Spitzenbeamte der B-Besoldung von der Regelung, die in dieser Woche von der Bürgerschaft beschlossen werden soll.
"Siebtes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften" lautet der unscheinbare Titel der Drucksache 18/ 7387, die auf der Tagesordnung des Parlaments für die Sitzung am kommenden Mittwoch steht. Im Kern geht es darum, den Paragrafen 135 a des Beamtengesetzes wieder abzuschaffen. Der von der damaligen rot-grünen Koalition 1999 eingeführte Passus besagt, dass alle Stellen der B-Besoldung (Amtsleiter und andere herausgehobene Beamtenpositionen) sowie die nach A 16 besoldeten Positionen (unter anderem Schulleiter) zunächst für fünf Jahre auf Zeit vergeben werden. Danach kann der Beamte entweder noch einmal für fünf Jahre oder auf Lebenszeit ernannt werden.
Der CDU-geführte Senat will nun zur alten Regelung zurückkehren, nach der diese Top-Positionen für zwei Jahre zur Probe vergeben werden. Der entscheidende Unterschied: Nach zwei Jahren folgt die Überleitung in die Lebenszeit-Besoldung auf der entsprechenden Gehaltssufe "regelhaft".
Politisch brisant an dem Gesetzentwurf ist Artikel 3, der die Übergangsvorschriften regelt. Danach sollen die Spitzenbeamten, die derzeit innerhalb der Fünf-Jahres-Frist sind, sofort auf Lebenszeit ernannt werden, wenn sie mindestens zwei Jahre auf der Stelle tätig sind. Die Dauer der Tätigkeit wird damit rückwirkend als Probezeit anerkannt.
Nach Abendblatt-Informationen ist von dieser Regelung der Leiter des Planungsstabs der Senatskanzlei, Nikolas Hill, betroffen. Der 35 Jahre alte Jurist war von Bürgermeister Ole von Beust (CDU) im Dezember 2005 auf diesen Posten berufen worden. Auch zwei Top-Beamte der Justizbehörde könnten von der Gesetzesänderung profitieren: Johannes Düwel, der Leiter des Strafvollzugsamtes, und Wolfgang Siewert, der Leiter des Justizverwaltungsamtes.
Die "Torschluss-Versorgung" kurz vor der Wahl am 24. Februar stößt auf Kritik der GAL. "Die CDU versucht hier offensichtlich, ihre Leute kurz vor der Wahl abzusichern. Das ist schwarzer Filz", sagt der GAL-Justizpolitiker Till Steffen. Es passe ins Bild, dass ausgerechnet Justizsenator Carsten Lüdemann (CDU) "seine Leute ins Trockene bringen will". Die GAL, die generell für die Neuregelung ist, will mit einem Änderungsantrag erreichen, dass das neue Gesetz erst am 1. Mai, also nach der Wahl, in Kraft tritt.
Seit 1986 gilt in Hamburg das ungeschriebene Gesetz, dass sechs Monate vor einer Bürgerschaftswahl keine Spitzenpositionen der Beamtenschaft mehr besetzt werden.
Mehr Artikel aus dieser Rubrik gibt's hier: Hamburg