Der Präsident des Bundestages eröffnet, leitet und schließt eine parlamentarische Sitzung. Er richtet sich dabei nach der Geschäftsordnung des Bundestages. Dort sind auch Regelungen für die Redezeiten festgelegt. Die Gesamtredezeit wird im Verhältnis unter den im Bundestag vertretenen Parteien aufgeteilt. In der Regel ist die Redezeit eines Einzelnen nicht länger als 15 Minuten. Auf Verlangen der Fraktion kann einer ihrer Redner aber auch eine Zeit von bis zu 45 Minuten beantragen. Diese wird dann vom Zeitkontingent der jeweiligen Partei abgezogen. Überschreitet ein Mitglied des Bundestages seine Redezeit, "so soll ihm der Präsident nach einmaliger Mahnung das Wort entziehen". Spricht im Bundestag ein Landesminister, weil er sein Bundesland als Bundesratsmitglied dort vertritt, so geht dies auf dem Zeitkonto auch zu Lasten seiner jeweiligen Partei. Da Innensenator Ronald Schill mit seiner Partei nicht im Bundestag vertreten ist, wurde ihm Sonderzeit zugestanden. Mitgliedern von Bundesrat und Bundesregierung müssen nach Paragraph 43 des Grundgesetzes im Bundestag "jederzeit gehört" werden. Ronald Schill, der als Hamburger Innensenator die Hansestadt im Bundesrat vertritt, hatte somit Rederecht im Bundestag.
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